Gewalt an Frauen
Gewaltprävention und Opferschutz
Der Staat hat im letzten Quartal des 20 Jahrhunderts die Aufgabe übernommen, durch entsprechende Gesetze die Ungleichheit von Männern und Frauen zu beseitigen. Die Familienrechtsreform 1975 hat mit der rechtlichen Gleichstellung der Eheleute wesentlich dazu beigetragen, die Geschlechterverhältnisse in der Ehe zu egalisieren.
Die Frauenbewegung hat in der Folge das Thema Gewalt in den Gleichstellungsdiskurs eingebracht und in vielen Städten Frauennotrufe (bei Vergewaltigung) und Frauenhäuser (geschützter Wohnraum für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern) mit öffentlicher Finanzierung eingerichtet.
Seit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie ("Gewaltschutzgesetz", 1996/97) und seinen Ergänzungen (2008/09) gibt es in Österreich rechtliche Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt.
Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen in allen Bundesländern unterstützen Opfer von Gewalt in der Familie oder im sozialen Umfeld v.a. bei Wegweisung und Anzeige des Täters.
Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitenden Prostitutionshandel finden Unterstützung bei der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels.