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zusammenLeben ohne Gewalt

Gewalt an Kindern

Gewaltverbot in der Erziehung

In Österreich ist jegliche Form von Gewaltanwendung als Erziehungsmittel untersagt. Österreich hat als weltweit viertes Land (nach Schweden, Norwegen und Finnland) das zentrale Kinderrecht auf gewaltfreies Aufwachsen gesetzlich festgeschrieben:

" …Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen." (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, § 137)

Seit 2011 steht das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerte Recht des Kindes auf Schutz vor jedweder Form von Gewalt, vor Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung (Art. 19) in Österreich in Verfassungsrang.

Mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder hat der Nationalrat ein gesellschaftspolitisches Signal gesetzt und das umfassende Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Staatszielen erklärt.

Im Artikel 5 heißt es:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze."