Gewalt an Kindern erkennen
Checkliste zur Früherkennung von Gewalt an Kindern
Allgemeine Hinweise und Verhaltensauffälligkeiten bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten
- Klagen der Eltern über Überforderung bzw. Überlastung bei der Kinderbetreuung
- Hinweise auf unzureichendes Erziehungsvermögen durch auffällige Verhaltensweisen der Erziehungsberechtigten (z.B. unangemessene aggressive Handlungen oder Hilflosigkeit beim Bringen oder Abholen von Kindern in den bzw. vom Kindergarten, Schule, usw.)
- wechselnde Angaben über die Ursachen einer Verletzung bei mehrfacher Befragung
- Verletzungsbild im Widerspruch zur angegebenen Unfallursache
- häufiger Arzt- und/oder Spitalwechsel
- verspätetes Aufsuchen des Arztes
- auf Misshandlung hinweisende Verletzungsspuren an Müttern und Geschwistern
- Über- bzw. Unterreaktion auf die Verletzung (übertriebene Fürsorge oder Gleichgültigkeit)
- Erklärungsversuche der Eltern bezüglich der Entstehung von blauen Flecken (z.B. angebliche Neigung zu Blutergüssen und Knochenbrüchen)
- häufiger Wechsel der Betreuungseinrichtungen und Bezugspersonen
Allgemeine Hinweise und Verhaltensauffälligkeiten beim Kind
- mangelnde Pflege (z.B. Windeldermatitis, Kopfschorf)
- Mangelernährung, Gedeihstörung, Entwicklungsrückstand, Minderwuchs
- altersunspezifische Verletzungen (Knochenbrüche bei Säuglingen)
- Mehrfachverletzungen Verletzungen unterschiedlichen Entstehungsalters
- geformte Verletzungen (Doppelkonturen, Abdruck des Tatwerkzeuges)
- untypische Lokalisation für unfallbedingte Verletzungen (Gesäß-Rückenbereich, Hals, isolierte Gesichts- und Kopfverletzungen)
- plötzliche nicht nachvollziehbare Verhaltensänderung trotz gewohntem Umfeld
- Angst vor körperlicher Berührung
- aggressives Verhalten im Spiel, wobei Aggressionsobjekt nahe Bezugspersonen (Eltern) sind
- Erzählungen, dass andere Familienmitglieder misshandelt werden
- Scheu vor Entkleidung im Kindergarten- und frühem Volksschulalter
- zufällig entdeckte Verletzungen
Äußerlich sichtbare Verletzungen/Hinweise und Gesundheitsschädigung
- geformte Blutunterlaufung (striemenartig, Hand- und Fingerabdrücke)
- Verletzungen an den Lippen und in der Mundhöhle (z.B. fehlende oder abgebrochene Zähne vor Zahnwechsel)
- blaues Auge
- punktförmige Blutaustritte im Bereich der Augenbindehäute und in der oberen Gesichtspartie
- Hautabschürfungen und Blutunterlaufungen im Halsbereich (Würge- und Strangulationsmarken)
- Bissverletzungen
- Abwehrverletzungen an der Innenseite der Ober- und Unterarme beim Versuch, das Gesicht vor Schlägen zu schützen
- flächenförmige Blutunterlaufungen und Schürfungen, vor allem im Gesäßbereich
- Fesselungsspuren (im Bereich von Hand- und Fußgelenken)
- Mehrfachverletzungen, die durch eine einzige Gewalteinwirkung (Sturz) nicht erklärbar sind
- Ausgerissene Haarbüscheln
- Verbrennungen und Verbrühungen, die nach Art und Lokalisation im Widerspruch zum geschilderten Unfallhergang stehen (z.B. im Mundbereich, nach Gabe von zu heißer Flaschenkost)
- Brandwunden und Narben, die durch das Ausdämpfen von Zigaretten am Körper entstanden sind
- Unterkühlung
- blutige Verschmutzungen der Unterwäsche, insbesondere der Unterhose (z.B. sexueller Missbrauch)
- blutiger Harn (z.B. sexueller Missbrauch)
Am Kind beobachtbare Verhaltensweisen und vom Kind angegebene Beschwerden
- plötzlicher Hörverlust, Ohrensausen (Hinweis auf ein zerrissenes Trommelfell)
- Schonhaltung (nach Prellungen und Knochentraumen)
- Appetitmangel, Gewichtsabnahme
- Brennen beim Urinieren, Schmerzen beim Stuhlgang und Stuhlverhalten (z.B. sexueller Missbrauch)
- Ängste vor Erziehungsberechtigten (z.B. Angst vor Bestrafung, Angst vor dem Nachhause gehen, Angst vor dem Verlassen werden)
- vermehrtes und unangemessenes Bedürfnis nach körperlicher Nähe.