Gewalt an Kindern erkennen
Was tun bei Verdacht?
Wir alle neigen in dieser Situation zu Panik: Instinktiv wollen wir das betroffene Kind möglichst schnell und sicher beschützen und vor weiteren Übergriffen bewahren. Doch Ruhe und Besonnenheit sind in allen Fällen wichtig, insbesondere bei „bloßem“ Verdacht.
Überreaktion, ungeplantes und in seinen Folgen nicht durchdachtes Vorgehen führt meist zu weiteren Belastungen des betroffenen Kindes und dazu, dass das Kind nichts mehr sagt, wodurch eine Beendigung des Missbrauchs noch schwieriger wird.
Auch kann das Äußern einer voreiligen Vermutung gegen eine falsche Person eine Familie nachhaltig ins Chaos stürzen. Je nachdem, ob wir für das Kind verantwortlich sind bzw. wie eng der Kontakt zu ihm ist, unterscheiden sich die Möglichkeiten für unser Handeln.
Wesentlich ist es, sich selbst fachliche und emotionale Unterstützung zu holen!
Kinderschutzzentren oder spezielle Beratungsstellen haben Erfahrung in der Beratung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.
Wenn Sie als Nachbar/in, Bekannte/r, Verwandte/r der Familie, Tagesmutter oder Leiter/in einer Kinder- oder Jugendgruppe etc. weder „einfach wegschauen“ noch gleich zur Polizei gehen wollen, ist eine Meldung beim Jugendamt eine gute Möglichkeit, eine Abklärung einzuleiten.
Das Jugendamt muss Meldungen nachgehen und kann professionell die Situation einschätzen und handeln. Es kann dem Kind bzw. der Familie Hilfe anbieten, wird das Kind nur als letzte Möglichkeit aus der Familie herausnehmen und muss auch nicht unbedingt Anzeige erstatten.
Woher kommt mein Verdacht – wie kann ich ihn beurteilen?
Wenn einem eine besorgniserregende Abweichung des Verhaltens eines Kindes im Umfeld auffällt und man keine plausible Erklärung dafür finden kann, oder wenn man ein ungewöhnliches Geschehen mit einem Kind beobachtet, dann ist es wichtig, dies nicht einfach auf sich beruhen zu lassen.
Wenn diese Beobachtung nun gemeldet werden soll – dem Jugendamt, wenn es in erster Linie um den Schutz des Kindes geht oder der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, wenn strafbares Verhalten beobachtet wurde –, dann ist es wichtig, möglichst konkrete Angaben machen zu können. Je mehr Fakten den Verdacht abstützen, desto erfolgreicher kann eingegriffen werden.