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zusammenLeben ohne Gewalt

Gewalt an Kindern erkennen

Vorgehen von Personen, die mit Kindern arbeiten (Pädagog/innen)

Für ein am Wohle des Kindes orientiertes Vorgehen sind folgende wichtige Punkte zu beachten:

  • Holen Sie vorerst für sich selbst Unterstützung, z. B. im Kolleg/innenkreis, in Supervisionen, beim Jugendamt oder bei einschlägigen Beratungs stellen.
  • Versuchen Sie, „am Kind dran zu bleiben“, Ihren Verdacht eventuell zu erhärten, indem Sie weiter als Vertrauensperson zur Verfügung stehen, ohne es zu bedrängen. Geben Sie dem Kind Signale, dass Sie bereit sind zuzuhören, und dass es selbst bestimmen kann wann und in welchem Ausmaß. Stärken Sie das kindliche Selbsthilfepotential!
  • Verfassen Sie Gedächtnisprotokolle über Aussagen und Verhaltensweisen des Kindes. Das kann für die weitere Betreuung des Kindes, aber auch für eine Anzeige und bei Gericht wichtig sein.
  • Konfrontieren Sie niemals vorschnell Eltern oder andere Bezugspersonen des Kindes mit Ihrem Verdacht, insbesondere wenn ein möglicher Täter im engsten Umfeld des Kindes zu vermuten ist! Der Druck auf das Kind könnte noch verstärkt werden.
  • Machen Sie niemals vorschnell und unüberlegt eine polizeiliche Anzeige. Missbrauch ist ein „Offizialdelikt“, d. h., eine diesbezügliche Anzeige muss von Polizei und Gericht weiterverfolgt und kann auch nicht zurückgezogen werden. Die Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft sollte zu einem für das betroffene Kind „passenden Zeitpunkt“ erfolgen und gut vorbereitet sein.
  • Kinder können sich über meist sehr verschlüsselte und verdeckte Botschaften mitteilen. Spricht das Kind – vielleicht nach weiterer Beschäftigung mit ihm – „offen“ über seine Erlebnisse, ist es das Wichtigste, dass Sie ihm in jedem Fall Glauben schenken! Auch die Erklärung, dass das Kind in keinem Fall „Schuld“ oder auch nur „Mitschuld“ am Missbrauch trägt, ist hilfreich und notwendig.
  • Versprechen Sie dem Kind nur, was Sie auch einhalten können.
  • Besprechen Sie alle weiteren Schritte vorher mit dem Kind. Erklären Sie ihm, dass Sie Hilfe beiziehen müssen, z. B. weil Sie alleine es nicht vor weiteren Übergriffen schützen können. Jugendliche sollten dabei mitentscheiden können.
  • Ziehen Sie andere Personen (Jugendamtssozialarbeiter/in, einschlägige Beratungsstellen etc.) bei, um die weitere Vorgangsweise zum Schutz des Kindes und im Interesse des Kindes zu planen. Grundprinzip hierbei sollte nicht das Delegieren von Verantwortung, sondern eine möglichst gut koordinierte Zusammenarbeit mit dem Ziel einer möglichst geringen weiteren Traumatisierung des betroffenen Kindes sein.
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