Wer bietet Hilfe an
Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe Stellen beraten und unterstützen die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder (unter 18 Jahren).
Sie sind verpflichtet, Meldungen über den Verdacht der Vernachlässigung, Misshandlung oder des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen unverzüglich überprüfen.
Nur wenn die Hilfen zur Erziehung nicht erfolgreich verlaufen, bringt die Kinder- und Jugendhilfe Kinder außerhalb ihrer Familie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe unter.
Meistens melden Menschen (auch anonym) aus der Familie und oder dem näheren sozialen Umfeld des Kindes, auch Lehrer/innen und Kindergärtner/innen der Kinder- und Jugendhilfe die Notwendigkeit einer Hilfe.
Wenn das Kindeswohl ohne polizeiliche Anzeige besser gesichert werden kann, sind die Kinder- und Jugendhilfe Stellen nicht zur Anzeige verpflichtet.
Sie finden die Adresse Ihrer zuständigen „Kinder- und Jugendhilfe“ (wird je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet) bei Ihrem Magistrat bzw. Ihrer Bezirkshauptmannschaft.