Hier finden Sie Hilfe

zusammenLeben ohne Gewalt

Wer bietet Hilfe an

Polizei

Wenn Sie eine familiäre Gewalt bei der Polizei anzeigen, verständigt diese umgehend das zuständige Gewaltschutzzentrum bzw. die Interventionsstelle gegen Gewalt (IST). 

Sie bekommen von deren Mitarbeiter/innen (Rechtsanwält/innen, Psycholog/innen) innerhalb von 24 Stunden aktiv kontaktiert Hilfe angeboten.

Die Hilfe durch die Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren ist für das Opfer immer kostenlos, und besteht aus rechtlicher Beratung (z.B. Aufsetzen von Schriftstücken, Begleitung zum Gericht, Juristische Vertretung bei Gerichtsverhandlungen,…) sowie psychologischer Betreuung.

Anzeige bei sexuellem Missbrauch

Erfolgt eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von einem Kind bei der Polizei, übernimmt meist eine erfahrene Kriminalbeamtin den Fall. Zunächst versucht sich die Beamtin ein Bild der Situation zu verschaffen und lädt das Opfer mit einer Vertrauensperson zu einem Gespräch ein.

Das Kind kann meist wählen, ob die Vertrauensperson beim Gespräch anwesend sein soll oder nicht. Wichtig ist, dass es der Beamtin gelingt, eine Vertrauensbasis zu dem Kind aufzubauen – das Gespräch wird also mit harmlosen Dingen beginnen und sich vorsichtig dem eigentlichen Thema nähern. Dem Kind bleiben aber unangenehme Fragen in vielen Details nicht erspart.

Denn die Basis für das weitere Vorgehen stellt die Glaubwürdigkeit der Antworten dar. Ist es zu Geschlechtsverkehr gekommen, oder werden körperliche Spuren – etwa von Gewaltanwendung – vermutet, erfolgt eine gynäkologische Untersuchung bzw. eine Untersuchung durch den Amtsarzt/die Amtsärztin.

Erhärtet sich für die Kriminalbeamtin der Verdacht, dass sexueller Missbrauch vorliegt, informiert sie die Staatsanwaltschaft und das Gericht, die gegebenenfalls einen Haftbefehl gegen den Täter ausstellen.

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