News 01.10.2023
Kindeswohlgefährdungen melden
Im Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) ist für Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun haben, die Verpflichtung zur Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 37) definiert.
Mit dem neuen Formular soll die schriftliche Information an den Jugendhilfeträger erleichtert werden.