Hier finden Sie Hilfe

zusammenLeben ohne Gewalt

Recht

Opferrechte im Strafverfahren

Wer gilt als Opfer im Strafverfahren?

Als Opfer gilt, wer durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt (z. B. Körperverletzung) oder gefährlicher Drohung ausgesetzt war oder in seiner/ihrer sexuellen Integrität (z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verletzt wurde, aber auch Eltern/Großeltern oder Geschwister eines Missbrauchsopfers, das durch eine strafbare Handlung getötet wurde.

Welche Rechte haben Opfer im Strafverfahren?

Opfer haben im Strafverfahren das Recht auf

  • Information (mögliche Opfer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter/innen sind spätestens vor ihrer ersten Befragung über die wesentlichen Opferrechte im Verfahren zu informieren);
  • Vertretung (gegebenenfalls durch eine/n Mitarbeiter/in einer Beratungsstelle oder eine sonst geeignete Person);
  • Akteneinsicht (wenn eine Anwältin/ein Anwalt beauftragt wurde oder
  • juristische Prozessbegleitung gewährt wird übernimmt er/sie die Aktensicht);
  • Privatbeteiligung  zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs.
powered by webEdition CMS