Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S.1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gewaltinfo.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Umsetzung der Website entspricht nicht in allen Punkten aktuellen Best Practice Empfehlungen, ist aber WCAG 2.1 AA konform.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Ältere PDF Dokumente auf der Website sind nicht PDF/UA und nicht vollständig WCAG 2.1 AA konform.
Dies betrifft das mit älterer Software erstellte PDF Formular „Mitteilungen an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung". Es ist aber auch mit Screenreader lesbar und ausfüllbar.
Bei einzelnen Seiten und Fachbeiträgen und unter Literatursuche sind PDF Dokumente aufgelistet. Viele dieser vorwiegend älteren PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Sie sind mit Screenreader lesbar, aber haben nicht die nötigen Tags (Strukturinformationen) für gute Navigationsmöglichkeiten mit Screenreader. Bilder sind teils nicht korrekt beschriftet. Nicht erfüllt sind die WCAG Erfolgskriterien 1.3.1 Information und Beziehungen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert und und 1.1.1 Nicht-Text Alternativen. Die PDFs sind zum Teil bei gewaltinfo.at gehostet, wurden aber nicht von uns erstellt.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung der Mängel eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen bei Einbindung zukünftiger Dokumente die Barrierefreiheit vorab zu prüfen und einzufordern bzw. zu korrigieren. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns um barrierefreie Alternativen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Wir verlinken zu PDF-Dokumenten und Office-Dokumenten auf anderen Websites. Sie sind teils nicht barrierefrei, liegen aber nicht in unserem Einflussbereich.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Fachleuten, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt und am 16. Jänner 2023 zuletzt geändert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Accessibility Audits nach WCAG 2.1 AA durch die betreuende Webagentur im November 2020. Überprüft wurden folgende Seiten:
- T1: Startseite (Websiterahmen, Menüs, etc.)
https://www.gewaltinfo.at/ - T2: Beratungsstellen (Filter, Tabelle)
https://www.gewaltinfo.at/hilfe-finden/hilfsorganisationen.php?beratungsstelle=&bundesland=⊂mit=Weiter - T3: Mitglieder (Filter, Tabelle, Bild/Text)
https://www.gewaltinfo.at/plattform/mitglieder.php - T4: Themen (Übersichtsseite, Teaser)
https://www.gewaltinfo.at/themen/ - T5: Thema des Monats ( Textstruktur, Bilder, Literaturhinweise, Links)
https://www.gewaltinfo.at/themen/2020_08/wenn-frauen-maenner-schlagen.php - T6: Betroffene/Frauen (Contentseite)
https://www.gewaltinfo.at/betroffene/frauen/ - T7: Newsmeldung
https://www.gewaltinfo.at/news/2020/07/safer-internet.php - T8: PDF Formular
https://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/recht/Meldeformular.pdf - T9: Newsletter Anmelde Formular
https://www.gewaltinfo.at/service/newsletter/anmelden.php - T10: Literatursuche
https://www.gewaltinfo.at/fachwissen/literatur/ - T11: Suchergebnisse
https://www.gewaltinfo.at/suche/?we_lv_search_searchterm=alter - T12: Rechtlich verbindliche Seiten (Textcontent)
https://www.gewaltinfo.at/service/kontakt.php
https://www.gewaltinfo.at/service/impressum.php
https://www.gewaltinfo.at/service/datenschutz.php
Nach dem Accessibility Audit wurden von der betreuenden Agentur einige Accessibility Optimierungen durchgeführt. Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kjh@bka.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website gewaltinfo.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Bundeskanzleramt,
Sektion Familie und Jugend
Abteilung VI/2 Kinder und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Die Webseite www.gewaltinfo.at wurde im Jahr 2011 erstellt und nachfolgend um eine responsive Version ergänzt.
Das Internet-Team des Bundeskanzleramtes und die betreuende Webagentur für gewaltinfo.at sind um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit bemüht. Dabei orientieren wir uns in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0, seit 2018 an WCAG 2.1.