Thema des Monats
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Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Die Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen soll das Recht älterer Menschen stärken, ein Leben in Würde und Unabhängigkeit zu führen und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen (Grundrechte-Charta der Europäischen Union, Artikel 25).
Die zehn Artikel umfassende Charta enthält neben den Rechten auch Pflichten älterer Menschen, deren Einhaltung Gewalt in Pflegebeziehungen reduzieren soll. Denn wenn auch die meisten älteren Menschen im Sinne der Charta leben können, gibt es viele, deren Menschenrechte auf Grund von Überforderung oder Unwissen nicht gewahrt sind.
Mag.a Claudia Gröschel-Gregoritsch, MPH, stellt in ihrer Expertinnenstimme fest, dass der Schutz älterer Menschen vor Gewalt mehr als eine Frage der Fürsorglichkeit ist. Auf die „Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" verweisend führt sie aus, dass es nicht genügen kann, ältere oder hilfe- und pflegebedürftige Menschen nur „pfleglich zu behandeln“: Es geht um das Einfordern von Menschenrechten. Würde und Respekt entstehen in wechselseitiger Verantwortung.
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Veranstaltung
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Kinderschutzlehrgang
Wann: Nov. 2012 - April 2014, insgesamt 8 Donnerstage, jeweils 9.00-17.00 Uhr
Wo: NÖ Heilpädagogisches Zentrum Hinterbrühl
Das Interdisziplinäre Netzwerk für Kinder und Jugendliche Hinterbrühl veranstaltet einen Kinderschutzlehrgang.
An acht Donnerstagen in der Zeit von November 2012 bis April 2014 werden wichtige Fragen zum Thema Kinderschutz erörtert.
Der Lehrgang wird als Fortbildung der Ärzt/innen und der Klinischen und Gesundheitspsycholog/innen angerechnet. Anmeldeschluss: 31. Oktober 2012
http://www.inkiju.at
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News
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Hoch-Risiko-Situationen in Familien
Mit der Untersuchung von Tötungsdelikten in familiären Beziehungen soll Einblick in Hochrisikosituationen in Partnerschaften gewonnen werden.
Die Sozialwissenschafterin Birgitt Haller hat 39 Gerichtsakten aus dem Zeitraum von 2008 bis 2009 analysiert. Demnach fanden fast drei Viertel der Verbrechen (30 Fälle) in aufrechten Beziehungen statt: 20 der 39 Gewaltopfer waren mit dem Täter verheiratet, in 7 Fällen war der Täter der Lebensgefährte des Opfers.
In mehr als der Hälfte der Verfahren (56,4 Prozent) war eine Gewaltvorgeschichte aktenkundig.
Mehr als zwei Drittel der recherchierten Delikte standen in Zusammenhang mit dem konkreten oder phantasierten Ende der Beziehung, verbunden mit Eifersucht und Besitzdenken.
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