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THEMA: Gewalt gegen ältere Menschen

Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Titelseite der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Mit der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen soll das Recht älterer Menschen, die ein größeres Risiko einer Pflegebedürftigkeit haben als andere, auf ein Leben in Würde und Unabhängigkeit zu führen und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben gestärkt werden (Grundrechte-Charta der Europäischen Union, Artikel 25).

In zehn Artikeln sind die Rechte und Pflichten festgehalten:

  1. Recht auf Würde, körperliches und geistiges Wohlbefinden, Freiheit und Sicherheit
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf Respektierung Ihrer Menschenwürde, Ihres körperlichen und geistigen Wohlbefindens, Ihrer Freiheit und Sicherheit
  2. Recht auf Selbstbestimmung
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf Beachtung Ihrer Willens- und Entscheidungsfreiheit. Dieses Recht gilt auch in Bezug auf eine dritte Person, die Sie zum Vertreter Ihrer Interessen gewählt haben.
  3. Recht auf Privatheit
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf Wahrung und Schutz Ihrer Privat- und Intimsphäre
  4. Recht auf Qualitätsstandards entsprechende und auf Ihren persönlichen Bedarf ausgerichtete Pflege
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf qualifizierte, gesundheitsfördernde Pflege, Hilfe und Behandlung, die auf Ihren persönlichen Bedarf und Ihre persönlichen Wünsche ausgerichtet sind.
  5. Recht auf individuelle Information und Beratung als Voraussetzung für ausgewogene Entscheidungen
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf individuelle Information und Beratung über Möglichkeiten der Hilfe, Pflege und Behandlung, um ausgewogene Entscheidungen treffen zu können.
  6. Recht auf Kommunikation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an kulturellen Aktivitäten
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf Interaktion mit anderen, auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, lebenslanges Lernen und kulturelle Aktivitäten.
  7. Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Gewissensfreiheit: Weltanschauung, Kultur und Religion
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf ein Leben entsprechend Ihrer Überzeugung, Ihres Glaubens und Ihrer Wertvorstellungen
  8. Recht auf Palliativpflege, Unterstützung und Respekt für ein Sterben und einen Tod in Würde
    Sie haben das Recht auf ein Sterben in Würde, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche innerhalb der nationalen gesetzlichen Bestimmungen in dem Land, in dem Sie leben.
  9. Recht auf Wiedergutmachung
    Wenn Sie älter und möglicherweise hilfe- und pflegebedürftig werden, haben Sie auch weiterhin das Recht auf Wiedergutmachung im Falle von Misshandlung, Gewalt und Vernachlässigung
  10. Ihre Pflichten
  • die Rechte und Bedürfnisse jener Menschen respektieren, die in Ihrem Umfeld leben und arbeiten und auch auf das allgemeine Interesse der Gemeinschaft, in der Sie leben, Rücksicht nehmen. Ihre Rechte und Freiheiten sind dann einzuschränken, wenn andernfalls ähnliche Rechte anderer Mitglieder der Gemeinschaft beeinträchtigt würden.
  • die Rechte der Betreuungspersonen und des sonstigen Pflegepersonals auf eine angemessene Behandlung und ein Arbeitsklima, das frei von Belästigungen und Gewalt ist, respektieren.
  • sich Gedanken über Ihre Zukunft machen und die Verantwortung für die Auswirkungen Ihres Tuns und Unterlassens auf Ihre Betreuungspersonen und Angehörigen entsprechend der Gesetzgebung Ihres Landes übernehmen.

Dazu gehört

  • eine geeignete dritte Person zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Sie vertreten kann.
  • Vorausverfügungen zu treffen, die detaillierte Angaben über Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden enthalten, einschließlich Ihrer Pflege und Ihrer Behandlungen während Ihrer restlichen Lebenszeit und in der letzten Lebensphase, ebenso wie die Regelung Ihres Besitzes und Ihrer finanziellen Angelegenheiten. Wenn Sie zu einer eigenen Willensbildung nicht mehr in der Lage sind, ist es die Pflicht Ihrer nächsten Verwandten oder eines beauftragten Vertreters, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wobei Ihre Wünsche so weit wie nur irgend möglich respektiert werden sollen.
  • die zuständigen Behörden und die Personen in Ihrem Umfeld über eine Situation von Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung informieren, die Sie entweder selbst erleben oder die Sie sehen.

Die von der Europäischen Kommission finanzierte (nicht rechtsverbindliche) Charta wurde von Vertreter/innen unterschiedlicher Organisationen in zehn europäischen Ländern verfasst. Zur Charta gibt es auch ein Begleithandbuch mit Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteure.

Literatur

  • [1] Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
    PDF, 619 kB