THEMA: Gewalt gegen ältere Menschen
Expertinnenstimme

Mag.a Claudia Gröschel-Gregoritsch, MPH
Mag.a Claudia Gröschel-Gregoritsch
Der Schutz älterer Menschen vor Gewalt ist mehr als eine Frage der Fürsorglichkeit
Es kann nicht genügen, ältere, auch hilfe- und pflegebedürftige Menschen nur "pfleglich zu behandeln": Es geht um das Einfordern von Menschenrechten. Würde und Respekt entstehen in wechselseitiger Verantwortung: Es geht um Rechte und Pflichten. Die "Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" macht diese greifbar.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 eröffnet mit dem Satz: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." In der Grundrechtecharta der Europäischen Union von 2007 wird bekräftigt und konkretisiert:
- Artikel 25 - Rechte älterer Menschen
… das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. - Artikel 26 - Integration von Menschen mit Behinderung
… den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.
Wie aber sieht es mit der Umsetzung aus?
Gewalt gegen ältere Menschen im sozialen Nahraum ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechte. Dennoch kommt sie vor. Als physische, emotional-psychische, als sexuelle und finanzielle Gewalt ebenso wie auch in Form von Vernachlässigung.
Da gibt es die schlicht kriminell motivierten oder einfach böswilligen Übergriffe, vor denen letztlich niemand und in keiner Gesellschaft gefeit ist. Hier wäre insbesondere auch die finanzielle Ausbeutung ("Ausplünderung") älterer Menschen zu nennen. Aber auch sexuelle Übergriffe und körperliche Gewalthandlungen, die oft schon eine lange "Geschichte" haben. Davon unterschieden werden müssen teils sehr subtile innerfamiliäre Gewalthandlungen gegenüber älteren, oft hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die zumindest zum Teil psychologisch und soziologisch mit Überlastung, Überforderung, Ausweglosigkeit und mangelnder Unterstützung der Angehörigen erklärt (niemals gerechtfertigt!) werden können.
Abgesehen davon, dass beide hier angedeuteten Erklärungsstränge sehr kurz greifen, stellt sich eine weitere entscheidende Frage:
Warum ist es für (ältere) hilfe- und pflegebedürftige Menschen oft so schwierig, ihre Rechte - insbesondere im Kontext der eigenen Familie, im "sozialen Nahraum" - geltend zu machen?
Selbstverständlich gelten die Menschenrechte wie auch alle nationalen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften, die den Schutz vor Gewalt betreffen auch für ältere Menschen.
Für die faktische Inanspruchnahme dieser Rechte spielt, neben manchen Schwierigkeiten, die mit besonderen Bedürfnissen und Lebenssituationen zusammenhängen, auch eine Rolle, wie gesellschaftliche Gruppen (in diesem Falle: Altersgruppen) von den jeweils anderen wahrgenommen werden und sich selbst wahrnehmen:
- Wem werden welche Rechte zugestanden (und in welchem Ausmaß)?
- Wird das Einfordern dieser Rechte subjektiv - aus Sicht des/der Betroffenen - für legitim (und realisierbar) gehalten?
Die Art wie diese (meist unausgesprochenen) Fragen behandelt werden, steht in einem engen Zusammenhang mit dem Bild, welches in der Öffentlichkeit von älteren Menschen und dem Phänomen des Alterns (re-)produziert wird (siehe dazu Begriffe schaffen Wirklichkeiten).
Information und Aufklärung
Und natürlich ist es auch eine Frage der Information und Aufklärung:
- Welche Rechte habe ich als älterer, auf Hilfe und Pflege angewiesener Mensch gegenüber z.B. meinen Verwandten oder anderen mich betreuenden Menschen und Institutionen?
- Was genau muss ich mir nicht bieten lassen?
- Worauf genau habe ich Anspruch?
- Was kann ich selbst (auch schon im Vorfeld) tun, um für mich und andere ein würdevolles und gewaltfreies Leben zu fördern?
Es fehlt weitgehend immer noch an Wissen und Sensibilität aber auch an Rechtbewusstsein und einem entsprechenden Gespür für Verhältnismäßigkeit.
Oft wird zum Beispiel bevormundendes Verhalten schlicht nicht als Verletzung von Rechten wahrgenommen, oder es werden praktische Gründe und/oder Sicherheitsaspekte allzu schnell zur Rechtfertigung von Freiheitsbeschränkungen oder der Ablehnung "unrealistischer Wünsche" herangezogen.
In den letzten Jahrzehnten gab es Emanzipationsschübe, die vor allem von jüngeren Menschen aufgenommen und getragen wurden. Eine Emanzipation älterer Menschen - wenn man von ihrer "Entdeckung" als Konsumenten absieht - ist aber bislang gesellschaftlich wenig thematisiert worden.
"Relativierung" der Ansprüche bzw. Rechte im höheren Alter
Die zu beobachtende "Relativierung" der Ansprüche bzw. Rechte im höheren Alter gibt es auch im Selbstbild vieler älterer Menschen:
- Die meisten der heute alten Menschen sind weiterhin eher in den alten Denk- und Wahrnehmungs-Strukturen verhaftet geblieben und gleichzeitig durch den gesellschaftlichen Wandel und die Werteverschiebungen zunehmend verunsichert.
- Zum Teil resultiert aus der gelernten Bescheidenheit ein "freiwilliges" Zurückstecken älterer Menschen, zum Teil kann sich die Sozialisation in stärker autoritär geprägten Familienstrukturen aber auch in umso vehementer vorgebrachten Forderungen äußern. Beides sind problematische Ausgangshaltungen für ein "faires" Miteinander.
- Die von vielen älteren Menschen empfundene eher wackelige Position wird durch ihren Ausschluss aus dem mit Erwerbsarbeit gleichgesetzten "Wertschöpfungsprozess", und die Wahrnehmung persönlicher Unterlegenheit angesichts der allseits propagierten jugendlichen "Werte" (glatt, schnell, unabhängig, flexibel, technikfit, belastbar, ehrgeizig, zielstrebig …) noch weiter verstärkt. Auch hier kann es zu sehr unterschiedlichen Formen der "Verarbeitung" kommen: Es gibt den extrem genügsamen ("fügsamen"?) älteren Menschen ebenso wie den fordernden, manipulierenden oder auch offen "kommandierenden".
- Hinzu kommt in manchen Fällen vielleicht noch schlichtweg Angst: Es besteht die - begründete? - Hoffnung, durch ein möglichst anspruchsloses Verhalten Sympathie, Empathie und eventuell doch auch noch Anerkennung zu erlangen - zumindest aber nicht "verstoßen" zu werden. Oder aber - Angriff ist die beste Verteidigung - es wird besonders massiv "geblockt". Die uneingestandene oder offene Furcht vor Gewalt, vor dem physischen oder emotionalen "Stoß" wie auch vor Vernachlässigung ist bei älteren Menschen gar nicht so selten spürbar.
Rechte der Angehörigen
Schwäche kann natürlich (z.B. von Angehörigen) ausgenutzt werden. Umgekehrt sehen sich manche Angehörige aber auch einer ihr eigenes Leben zunehmend erdrückenden Macht ausgeliefert, gegen die es keine angemessene Gegenwehr gibt.
Verantwortungsbewusstsein, guten Willen, Zuneigung und Empathie gibt es weiterhin durchaus. Aber es stellt sich auch manchmal die Frage: Wenn "alles" für den alten Menschen aufgeboten werden soll - wo bleibe dann ich mit meinen Rechten?
Beide Dimensionen werden von der "Europäischen Charta der Rechte und Pflichten ältere hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" aufgegriffen, die damit weg von einer Haltung der reinen Fürsorglichkeit ein hochinteressantes "Neuland" betritt: Es geht um Rechte und Pflichten aller Beteiligten. In jedem der 10 Artikel wird der ältere Mensch direkt adressiert und damit als Subjekt in die Verantwortung genommen.
Mag.a Claudia Gröschel-Gregoritsch, MPH
Österreichisches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Gesundheits- und Soziale Dienste
Literatur
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[1] Europäische Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger MenschenPDF, 619 kB