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zusammenLeben ohne Gewalt

THEMA: Gewalt & Missbrauch an Menschen mit Behinderungen

Stellungnahme des MonitoringAusschuss

MonitoringAusschuss

Gewalt ist ein komplexes Geschehen, bei dem gesellschaftliche, soziale, psychische und beziehungsdynamische Faktoren zusammenwirken. Gewalt – ob im privaten oder öffentlichen Raum – ist weit verbreitet. Menschen mit Behinderungen, die im Zusammenwirken von verschiedensten Faktoren vielfach als Personen unsichtbar gemacht werden, deren Bedürfnisse und Wünsche vielfach missachtet werden und die auf Grund struktureller Gegebenheiten oftmals benachteiligt sind, haben ein signifikant höheres Risiko, Formen von Gewalt ausgesetzt zu werden.

Formen von Gewalt

Es werden für Haupttypen von Gewalt unterschieden: Körperliche Übergriffe und Verletzungen, Vernachlässigung, finanzielle Ausnützung, sexueller Missbrauch, psychischer Missbrauch.

Anschaulichere Beispiele werden ebenfalls angeführt, etwa:

  • Übermäßige Medikamentengabe, Zurückhalten von Medikamenten
  • Vorenthalten von Pflege- und Hilfstätigkeiten; Weigerung, die Unterstützung so durchzuführen, wie sie erwünscht ist; die Androhung, dass Pflegetätigkeiten nicht durchgeführt werden
  • Fixierungen, gerade auch im Rahmen psychiatrischer Behandlung
  • Vorenthalten von Flüssigkeiten
  • Nicht-Akzeptieren von bzw. Eindringen in die Privatsphäre
  • Schaffen von nicht erwünschter oder unnötiger Kontrolle über das Leben einer Person; Tratsch
  • Geschlechtsverkehr, der nicht ausdrücklich von beiden gewollt wird
  • Nicht-Beachten der Intimsphäre
  • Übergriffe bei der Pflege: unerwünschte Berührungen bei Assistenzleistungen

Risikofaktoren

Der Bericht zählt eine Reihe von Risikofaktoren auf, die Gewalt an behinderten Menschen begünstigen. Darunter fallen etwa der Bildungsmangel, das Geschlecht bzw. die A-Sexualisierung, strukturellen Faktoren (Routinen, festgelegte Abläufe und institutionelle Zwänge) oder die Kommunikation (intellektuelle Beeinträchtigungen, Nonverbalheit und andere Kommunikationsbeeinträchtigungen).

Handlungsbedarf

Der Monitoringausschuss sieht Handlungsbedarf im Bereich der Prävention, bei der Einrichtung von unabhängigen Kontrollbehörden, beim Opferschutz sowie der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens.

Ein zentraler Punkt bei der Gewaltprävention ist das Bildungssystem:

Inklusive Bildung ist ein zentraler Schlüssel, um die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen als gesamtgesellschaftliches Selbstverständnis zu verankern.  Bildung hat eine hohe Präventionsfunktion in Bezug auf das Erlernen und Erkennen von Grenzen, um Übergriffe abwehren zu können und Grenzen benennen zu können. Auch die Sexualerziehung ist für die Prävention beachtlich.

Die Konvention schreibt außerdem die Einrichtung von unabhängigen Behörden vor, die wirksam alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, überwachen können  (Artikel 16). Weiters ist der effektive Zugang zur Justiz für behinderte Menschen zu gewährleisten (Artikel 13). Dabei ist nicht nur auf den Abbau baulicher Barrieren zu achten, sondern insbesondere auch auf die sozialen Barrieren. Dies umfasst z.B. Training für Mitarbeiter/innen von Exekutive und Judikative.

Gewalt kann nie gänzlich ausgeschlossen werden, es können jedoch Machtstrukturen abgebaut werden, die Gewalt und Missbrauch begünstigen:

Gewalt und Missbrauch können überall vorkommen, im Familienkreis, am Arbeitsplatz, in Wohngemeinschaften und in Institutionen. Intransparente Strukturen und institutionelle Abläufe erhöhen nachweislich die Wahrscheinlichkeit, dass sich Machtgefüge bilden, innerhalb derer Macht missbraucht und Gewalt geübt wird. Je isolierter, segregierter und je stärker von institutionellen Abläufen eine Einrichtung abhängig ist, desto gewaltanfälliger ist eine Einrichtung, eine Wohnform.

Abschließend klare Worte zur UN-Konvention (Artikel 19), wo das Recht auf eine freie Wahl der Wohnform vorgeschrieben ist:

Die Grundprinzipien der Konvention sehen unter anderem Selbstbestimmung und Inklusion vor. Institutionen, die von einem hohen Maß an Fremdbestimmung gekennzeichnet sind und die Segregation bedingen, sind mit der Konvention nicht in Einklang zu bringen. Die Konvention schreibt ein Wahlrecht in Bezug auf die Wohnform vor,  aus der Maximierung von Selbstbestimmung, der Ermöglichung von persönlicher Assistenz bzw. Unterstützung und dem Recht auf Inklusion ergibt sich zwingend die Förderung von Wohnformen auf Basis der Prinzipien der Konvention.

Zu den Autoren

Der unabhängige Monitoringausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 13. Dezember 2006 (ratifiziert mit 26. Oktober 2008; BGBl. III Nr. 155/2008) in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundes­sache sind, und hat sich auf der Grundlage von § 13 des Bundesbehinderten­gesetzes in Umsetzung der Konvention konstituiert. Dem weisungsfreien Ausschuss gehören Vertreter/innen von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit sowie der wissenschaftlichen Lehre an. Weiters gehören ihm mit beratender Stimme je ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie des jeweils betroffenen Ressorts oder obersten Organs der Vollziehung an.

Literatur

  • [1] BMSG (Hg.): Gewaltbericht 2001, Teil V: Gewalt gegen Menschen mit Behinderung Wien, 2001

    Weitere Informationen
  • [2] BMSG (Hg.): Gewaltbericht 2001. Gewalt in der Familie. Rückblick und Herausforderungen. (Kurzfassung) Wien, 2002

    Weitere Informationen
    PDF, 4 MB
  • [3] BMASK (Hg.): Behindertenbericht 2008. Wien, 2009

    Weitere Informationen
  • [4] Becker, Monika: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung: Daten und Hintergründe. 2001
  • [5] Bungart, Petra: Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. 2005
  • [6] Noack, Cornelia/Schmid, Hanna: Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. Eine verleugnete Realität. Ergebnisse und Fakten einer bundesweiten Befragung. 1996
  • [7] Monika Schröttle: Gewalterfahrungen von Frauen mit Beeinträchtigungen im Lebenslauf. Ergebnisse einer repräsentativen Studie aus Deutschland 2012

Plattform/Bereich ältere Menschen

Sozialministerium.at/UN-Behindertenrechtskonvention
Informationen über UN-Konvention, Hilfsangebote, etc.

Portal der Behinderten- und Sozialarbeit
Stellungnahme des Monitoringausschusses zum Thema Gewalt und Missbrauch (+Download)