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zusammenLeben ohne Gewalt

THEMEN 2013

Motive für Zwangsheirat

Familien, die ihre Töchter und auch Söhne zwangsweise verheiraten, handeln in der Regel in der Überzeugung, für ihre Kinder das Beste zu tun. Es gibt eine Reihe von historischen, sozialen und kulturellen Begründungen für diese traditionsbedingte Menschenrechtsverletzung.

Folgende Motivationen für die Zwangsheirat werden häufig genannt:

  • Kontrolle der Sexualität bzw. des unabhängigen Verhaltens einer jungen Frau im Namen der "Familienehre"

    Im Namen der Familienehre wollen viele Eltern sicherstellen, dass ihre Tochter als Jungfrau verheiratet wird. Mit einer "rechtzeitigen" Verheiratung wollen sie sie vor einem als schädlich, zu „dekadent-westlich“ erlebten Lebensstil fernhalten und damit die Ehre der Familie sichern. Bei jungen Männern soll die Zwangsheirat das Verantwortungsbewusstsein und die Eigeninitiative als Versorger, Ernährer und Oberhaupt einer Familie fördern.
  • Stärkung der Familie durch Verwandtenehe (Endogamie)

    Nach den traditionellen Vorstellungen einiger Kulturen ist die ideale Braut eines Mannes die so genannte Bint ’amm, eine Kusine väterlicherseits. Denn eine Heirat innerhalb einer Familie oder Gemeinschaft bedeutet deren Stärkung.
  • Aufrechterhaltung der Bindungen zur Herkunftsregion

    Durch die Verheiratung mit einer (verwandten) Person aus dem Herkunftsland sollen die Bindungen zur alten Heimat (und zur Großfamilie) gestärkt werden.
  • Es gibt auch wirtschaftliche Ursachen

    Einerseits soll Verwandten/Bekannten aus dem Herkunftsland durch die Heirat ein ‚besseres' Leben in einem europäischen Land ermöglicht werden (Familiennachzug - Immigration); manche Eltern wollen ihre Töchter/Söhne durch die Zwangsheirat materiell absichern und schicken sie über die Zwangsheirat in die Emigration und andere wollen durch ein möglichst hohes Brautgeld das eigene wirtschaftliche Leben sichern.
  • Ein wesentliches Motiv spielt auch die Erlangung der Staatsbürgerschaft bzw. des Aufenthaltsrechts in einem Land mit höherem Lebensstandard.

  • Erhalt der kulturellen Identität

    Es gibt auch Migrant/innen aus ländlichen Regionen, die sich gegen den Assimilationsdruck und den gesellschaftlichen Rassismus im Immigrationsland wehren, indem sie sich hier noch rigider an ihre traditionellen Normen halten als in ihrem Herkunftsland. Und in manchen Familien lastet ein innerfamiliärer Druck auf den Eltern, ihre Kinder nach alten Traditionen zu verheiraten.

Zwangsheirat ist übrigens auch in der Türkei verboten, das heiratsfähige Alter wurde 2001 auf 17 Jahre hinaufgesetzt und Zwangsehen sind annullierbar. Aber stark traditionsverhaftete Familien v.a. im Südosten der Türkei finden dennoch Wege, die Gesetze zu umgehen.

Wichtig für ein differenziertes Urteil über andere Kulturen ist, zwischen erzwungenen Heiraten und arrangierten Ehen zu unterscheiden. In arrangierten Ehen haben die beiden Partner das Recht und die Möglichkeit, mitzubestimmen, ausgewählte Partner auch abzulehnen. Die arrangierte Ehe kommt in den meisten Kulturen und Religionen vor und war in Europa bei den Bauern und im gehobenen Bürgertum bis ins 20. Jahrhundert und im Adel bis vor gar nicht langer Zeit üblich.

Die Gleichsetzung von arrangierten Ehen und Zwangsehen führt oft dazu, dass damit kollektive Schuldzuweisungen und Diskriminierungen ganzer Gesellschaften einhergehen. Es darf nicht sein, dass im Namen der Bekämpfung einer Menschenrechtsverletzung eine andere begangen wird indem im politischen Diskurs mit einer Verwechslung von Fakten polarisiert und das Scheitern einer multikulturellen Gesellschaft heraufbeschworen wird. Denn weder eignen sich kulturelle Menschenrechte als Legitimation für eine menschenverachtende Praxis wie die Zwangsheirat, noch können die Menschenrechte als Rechtfertigung von Zwangsassimilation herhalten.

Die Infos stammen aus den unter Literatur angeführten Broschüren.

 

Literatur

  • [1] Zentrum Polis. Politik lernen in der Schule: Zwangsheirat. In: polis aktuell 2006/1 (aktual. Aufl. 2010)
    Das Heft beantwortet zentrale Fragen rund um Hintergründe, Erscheinungsformen, Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten, einen Didaktikteil, der sich dem Thema über eine Fallgeschichte annähert, ein Glossar mit Definitionen der zentralen Begriffe und einen Serviceteil mit Literatur- und Webtipps etc.

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  • [2] Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst: Tradition und Gewalt an Frauen. 2009

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