THEMEN 2013
Zwangsehen gibt es auch in Österreich
Obwohl Zwangsheirat eine Straftat ist, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen (§ 106/1/3 StGB), schätzen Expert/innen, dass in Österreich jährlich um die 200 Mädchen und junge Frauen von Zwangsheirat betroffen sind. Es sind dies meist Mädchen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die bereits in zweiter oder dritter Generation hier leben.
Aber auch Mädchen, die aus dem Heimatland einem in Österreich lebenden Mann zugesprochen werden, sind davon betroffen. Da sie dann meist ohne Ausbildung und Sprachkenntnisse in einem fremden Land leben müssen, ist deren Abhängigkeit oft besonders bedrohlich.
Auch die Rechte junger Männer sind verletzt, wenn sie von ihren Eltern ungewollt verheiratet werden, aber ihr Spielraum ist in der Situation dennoch meist größer als der von Mädchen.
Gründe gibt es viele…
Familien zwingen ihre Kinder - meist ihre Töchter, aber auch Söhne - zur Heirat aus vielerlei Begründungen: kulturelle Wertvorstellungen, innerfamiliärer Druck, aber auch wirtschaftliche Gründe.
Zwangsheirat ist verboten
In Österreich ist Zwangsehe, d.h. die Nötigung zur Ehe, ein Offizialdelikt. Damit kann auch ein Dritter, ohne Zustimmung der betroffenen Frauen und Mädchen, gegen die Zwangsehe rechtlich vorgehen. Mit dieser Regelung im Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde den Betroffenen der emotionale Druck genommen und es leichter gemacht, sich gegen die Zwangsheirat zu wehren.
Vergewaltiger oder geschlechtlicher Nötiger ist in Österreich nicht nur der Ehemann, der seine Frau unter Gewaltanwendung oder gefährlicher Drohung zum Beischlaf mit ihm zwingt, sondern auch derjenige, der das Opfer zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs mit einem Dritten nötigt.
Es ist also auch der Vater, der seine Tochter mit Gewalt oder gefährlicher Drohung dazu zwingt, den Beischlaf mit ihrem Ehemann zu erdulden, unmittelbarer Täter der Vergewaltigung oder geschlechtlichen Nötigung.
Was tun…
Die Frauenministerin unterstützt
- ein Ausbildungsprogramm für Mädchen und junge Frauen, die selbst von Zwangsheirat bedroht oder betroffen waren, damit diese wiederum anderen potentiellen Opfern in ihrem Umfeld helfen können.
- die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung von Multiplikator/innen wie Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen, Jugendbetreuer/innen und Familienrichter/innen, damit sie Zwangsheirat erkennen, besser verstehen und damit umgehen können.
- den Verein Orient Express für Beratung (auch online) und eine Notwohnung für von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen.
Auf der internationalen Ebene widmen sich neben den Vereinten Nationen mit der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), der Europarat im Art. 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und auch die EU mit einzelnen Projekten dem Kampf gegen Zwangsheirat.
Wichtig ist demnach …
darüber zu reden, Bewusstsein zu schärfen, Mädchen migrantischer Herkunft durch Bildung stärken, die Integration von Familien mit Migrationshintergrund fördern, Meinungsbildner in den Migrationsgemeinschaften für die Prävention gewinnen, Beratungsstellen bekannt machen …