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zusammenLeben ohne Gewalt

THEMEN 2013

„Checkliste“ zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel

Kinderhandel Folder

...durch Jugendhilfe, Polizei, Fremdenbehörden, Gerichte und Botschaften/Konsulate

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Laut Schätzungen von UNICEF werden jährlich rund 1,2 Millionen Kinder Opfer von Menschenhändler/innen (Kinder sind Mädchen und Burschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Auch Österreich ist von dieser schweren Menschenrechtsverletzung als Transit- und Destinationsland insbesondere für gehandelte Frauen und Kinder betroffen.

Um sicherzustellen, dass Opfer von Kinderhandel jene Unterstützung bekommen, die sie benötigen und die ihnen rechtlich zusteht, ist es wichtig, dass Mitarbeiter/innen von Polizei, Fremdenbehörden, Jugendwohlfahrt und anderen Stellen potentielle Opfer von Kinderhandel identifizieren können.

Dieser Folder soll mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden oder schon Opfer sind, die meist schwierige Identifikation erleichtern. Weiters werden auch Kontakte von Expert/innen bzw. Organisationen genannt, an die man sich wenden kann.

Wie können Opfer von Kinderhandel erkannt werden?

Kinder geben sich meist nicht als Opfer von Kinderhandel zu erkennen, weil sie sich selbst nicht als Opfer sehen.

Bitte bedenken Sie: Opfer von Kinderhandel befinden sich in einer extremen psychischen und/oder de-facto-Abhängigkeit von Menschenhändler/innen! Diese haben ihnen u.U. ihre Dokumente abgenommen; haben sie eingeschüchtert (je nach Kulturkreis, evtl. durch Voodoo Rituale); bedrohen sie oder ihre Familien im Heimatland; haben sie sexuell missbraucht; haben ihnen ‚eingebläut’, dass sie vor allem Behörden niemals trauen dürften; drohen ihnen, dass ‚ihre Schulden größer werden’, wenn sie sich nicht an ‚die Abmachungen halten’.

Besonders wenige Informationen bekommt man von Kindern, die sexuell missbraucht, vergewaltigt und schließlich ausgebeutet werden. Angst, Scham und Sprachprobleme erschweren die Identifizierung. Daher hängt die Identifizierung solcher Opfer meist vom Bewusstsein und Wissen der/des jeweiligen Sozialarbeiters/in, Polizisten/in oder anderen Menschen ab.

Häufig passiert es, dass die Geschichten der Kinder unglaubwürdig, widersprüchlich oder gar unrealistisch erscheinen. Vor allem, wenn keine oder unzureichend qualifizierte Übersetzer/innen beigezogen werden.

Checkliste

Je mehr der folgenden Indikatoren zutreffen, desto stärker ist der Verdacht auf Kinderhandel:

Das Kind fällt Ihnen auf, weil es …

  • allein ist oder in Begleitung von Erwachsenen, die vorgeben ‚Eltern’ oder ‚Erziehungsberechtigte’ zu sein. Wenn das Kind sichtlich einge­schüchtert wirkt oder bei Berührungen dieser Erwachsenen Unwohl­befinden zeigt, kann der Verdacht entstehen, dass etwas nicht stimmt;
  • kein oder wenig Deutsch spricht;
  • aus einem Land stammt, das als Herkunftsland für Opfer von Menschen- bzw. Kinderhandel gilt. Z.B. aus den ehemaligen Ländern der Sowjetunion wie Russland, Republik Moldau, Ukraine, Weißrussland, Georgien etc.; aus afrikanischen Ländern; China, Afghanistan; aus den Westbalkan-Staaten, aber auch aus EU-Ländern wie Bulgarien und Rumänien.

Verhalten des Kindes …

  • es wirkt eingeschüchtert,
  • es ist nicht kooperativ, dissozial, eventuell sogar aggressiv.

Einreise nach Österreich / Dokumente

  • Das Kind besitzt keine Reisedokumente oder benützt Reisedokumente, die neu oder gefälscht sind.
  • Das Reisedokument befindet sich nicht im Besitz des Kindes (bei Begleitperson).
  • Ein/mehrere Erwachsene mit mehreren Kindern in Fahrzeugen (Kleinbus).
  • Die Reise und/oder der Sichtvermerk wurde von Personen organisiert, die keine elterlichen Rechte haben.   
  • Erwachsene Begleiter/innen verfügen über ein schriftliches, notariell beglaubigtes Zertifikat, welches sie berechtigen soll, das Kind ins Ausland mitzunehmen.
  • Das Zertifikat ist lediglich eine Einverständniserklärung der leiblichen Eltern für Reisen mit Fremden und keine "Übertragung der Obsorge".

Gültige Zertifikate (für Rumänien und Bulgarien) enthalten: Daten der Eltern/gesetzliche Vertreter und der Minderjährigen; Dauer der Reise; Reiseroute und Zieldestination; Identität der Begleiter/innen; Notar und Amtssigel.

Situation des Kindes in Österreich

Das Kind …

  • hat keine Sozialversicherung;
  • verfügt über keine eigene Unterbringung;
  • wurde misshandelt und/oder arbeitet unter Gewaltandrohung;
  • wird zur Bettelei, Prostitution, Kleinkriminalität gezwungen und artikuliert das oder aber erweckt den Anschein, diesen Tätigkeiten 'freiwillig' nachzugehen.

Soziales Umfeld des Kindes

  • Die Bewegungsfreiheit des Kindes ist eingeschränkt.
  • Das Verhaltensmuster des Kindes weist auf Abhängigkeit von einer anderen Person hin.
  • Es existiert eine Beziehung zwischen dem Kind und Personen mit einschlägigen Vorstrafen.

Auffällige ‚Arbeitsbedingungen’

  • Die ‚Arbeitsbedingungen’ sind äußerst schlecht (Überstunden, Rund-um-die-Uhr-Einsatz in einem Haushalt etc.).
  • Die Orte, an denen das Kind eingesetzt wird, variieren.

Das Kind …

  • ist angehalten, jeden Tag eine Mindestsumme an Geld zu verdienen;
  • es muss einen Schuldenberg abzahlen (für Reisekosten etc.), bevor es über sein Einkommen verfügen kann (ein großer Prozentsatz des Einkommens muss einer anderen Person ausgehändigt werden);
  • es übernachtet an seinem „Arbeitsplatz“ und/oder kennt die Adresse seines „Arbeitsplatzes/Wohnortes“ nicht.

Risikoprofil und spezielle Gefährdungsindikatoren im Herkunftsland des Kindes

Wichtig zu wissen ist weiters ...

Oft beginnt ein Kinderhandel mit einem Migrationswunsch. Entweder weil die Eltern für ihr Kind oder Jugendliche für sich selbst eine bessere Zukunft suchen, oder weil sie vor Gewalt und Missbrauch zu Hause fliehen wollen. Ihr Wunsch, das Heimatland zu verlassen, treibt Kinder oft in die Hände von Menschenhändler/innen, die ihre Notlage ausnützen.

Wenn folgende Indikatoren zutreffen - in beliebiger Kombination - besteht eine besondere Gefährdung für Kinder in ihren Heimatländern, Opfer von Menschenhandel zu werden.

1. Familienbezogene Faktoren

Eine defizitäre Familiensituation, die von Armut, mangelnder Ausbildung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, Gewalt, jede Form des Missbrauchs, Drogenabhängigkeit, Abwesenheit der elterlichen Fürsorge geprägt ist, kann dazu führen, dass ein Kind ins Ausland fliehen möchte bzw. dass die Familien in Kontakt mit Menschenhändler/innen kommen können.

2. Soziale und ökonomische Faktoren

In zahlreichen ost- und südosteuropäischen Ländern sowie einigen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie zentralasiatischen und afrikanischen Ländern ist die Lage sehr bedrückend. Dazu gehören: Armut, hohe Arbeitslosigkeit (vor allem unter Jugendlichen bis zu 70 %), mangelnde Ausbildungsmöglichkeiten für Jugend­liche, schlechte Schulsysteme, mangelndes Bewusstsein über Kinder- und Arbeitsrechte, politische Instabilität bzw. autoritäre Regime, hoher Anteil an Migration (z.B. lassen viele Eltern ihre Kinder zurück, um im Ausland zu arbeiten und ein besseres Leben für sich und die Kinder zu ermöglichen), wenig Wissen über den Westen etc. Oft mangelt es in diesen Ländern an Vorsorgemaßnahmen für den Schutz der Kinder.

Ein weiteres Problem in vielen dieser Länder ist die systematische Benach­teiligung von Mädchen in der Bildung und Ausbildung sowie generell in der Gesellschaft. Mädchen gelten häufig als 'Ware' der Gemeinschaft, die die Familien unterstützen müssen.

Unter Umständen gelten kulturelle Normen, die vorsehen, dass Kinder schnell erwachsen werden (Verheiratung von Kindern, Kinderarbeit).
Angehörige von Minderheiten, die im Heimatland ausgegrenzt und benachteiligt werden, wie etwa die Roma, sind stärker gefährdet Opfer von Menschen- bzw. Kinderhandel zu werden.

3. Schwierige Situationen für ein Kind im Heimatland

Dazu gehören: Drogen- und Alkoholmissbrauch; Vernachlässigung; Schulabbruch; Waisenstatus; Flüchtlingssituation (z.B. wegen eines Krieges); Zugehörigkeit zu marginalisierten Gruppen oder Minderheiten; Kriminalität; sexueller Missbrauch bzw. Ausbeutung; Kinder, die bereits einmal Opfer von Menschenhandel waren (Re-Trafficking).

Literatur

  • [1] Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abt. II/2: Kinderhandel in Österreich. Folder
    PDF, 293 kB
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