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zusammenLeben ohne Gewalt

THEMEN 2013

Definition von Menschen- und Kinderhandel

Als Menschen- bzw. Kinderhandel gilt gemäß UN-Menschenhandelsprotokoll  „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (…) zum Zweck der Ausbeutung“.

Dies geschieht zumeist durch „die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit“. Vielfach werden Kinder ihren Eltern/Obsorgeberechtigten einfach „abgekauft“.

Bei Kindern handelt es sich auch dann um Menschenhandel, wenn keines der genannten Druckmittel angewandt wurde. Eine allfällige „Einwilligung“ des Kindes oder der Obsorgeberechtigten ist nicht relevant.

Österreich hat diese Definition in die nationale Gesetzgebung (§ 104a StGB) übernommen.

Ausbeutungsformen

Kinder, die Opfer von Menschenhändler/innen wurden, werden auf vielfältige Weise ausgebeutet. Durch Zwang zur Prostitution, Pornographie, Bettelei (Verkauf von Blumen, Zeitungen etc.), Kleinkriminalität wie Diebstahl oder Drogenhandel; sie werden auch als Billigarbeitskräfte im Haushalt, in der Landwirtschaft, im Tourismus sowie auf Baustellen eingesetzt. Ein Großteil der Mädchen im Pubertätsalter wird jedoch sexuell ausgebeutet. Zu bedenken ist, dass jede Ausbeutungsform auch in sexuelle Ausbeutung münden kann und dass auch Buben gefährdet sind, sexuell ausgebeutet zu werden.

Wer sind die Menschenhändler/innen?

Menschenhändler/innen sind alle Personen, die in den Prozess des Menschenhandels involviert sind: Dieser reicht von der Anwer­bung bzw. vom Verkauf im Heimatland über den Transport in das Destinationsland bis zu jenen,  die in Österreich das Kind ausbeuten bzw. Kontrolle über das Kind ausüben. Häufig handelt es sich um Mitglieder krimineller Organisationen; aber auch Einzelpersonen, Freund/innen des Opfers sowie Familienmitglieder können sich des Menschenhandels schuldig machen.

Zur „Checkliste“ zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel durch Jugendhilfe, Polizei, Fremdenbehörden, Gerichte und Botschaften/Konsulate.