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zusammenLeben ohne Gewalt

THEMEN 2013

Maßnahmen gegen Menschenhandel

Die Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, „alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck oder in irgendeiner Form zu verhindern“ (Artikel 35) und „alle Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern“ (Artikel 39) zu treffen.

Das „Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie“ konkretisiert neben anderen UN-Konventionen (Palermo-Protokoll von 2000 oder die ILO-Konvention 182 von 1999) bzw. dem Übereinkommen des Europarates und den Richtlinien der EU, was die Vertragsstaaten tun müssen, um Kinderhandel zu verhindern.

Für Europa sind die Empfehlungen, Rahmenbeschlüsse und Übereinkommen der Europäischen Kommission  und des Europarates  zur Bekämpfung des Menschenhandels wichtige Rechtsgrundlage.

Arbeitsgruppe Kinderhandel

Um sich der komplexen Problematik Kinderhandel eingehend widmen zu können, hat die Bundesregierung im „Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel" eine Arbeitsgruppe zum Thema Kinderhandel eingerichtet. Die Arbeitsgruppe Kinderhandel erstattet über laufende und empfohlene Maßnahmen zur Prävention von Kinderhandel und Schutz der Opfer von Kinderhandel der "Task Force Menschenhandel" im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten regelmäßig Bericht.

Um die Identifikation von Opfern von Kinderhandel zu erleichtern, hat die Arbeitsgruppe einen Folder ausgearbeitet. Er soll Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, Polizei und Fremdenbehörden sowie der Justiz, Botschaften und Konsulate mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschen­handel zu werden oder schon Opfer sind, die meist schwierige Identifikation und den Umgang mit Opfern erleichtern.

Denn neben geeigneten Gesetzen und internationaler Kooperation in der Verfolgung von Menschenhändlern ist eine Veränderung in Bewusstsein und Verhalten nötig, damit ein genauerer Blick auf das Schicksal jener Kinder möglich wird, die uns oftmals zuerst als „Täter" auffallen.

Sie können den Folder kostenlos bestellen über den Kontakt auf dieser Webseite.


Erkennen und Handeln: "Checkliste" zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel.

Meldung von Verdacht

Bundesministerium für Inneres/Bundeskriminalamt
Zentralstelle Menschenhandel / Schlepperei

Tel.: +43-1-24836-85383
menschenhandel@bmi.gv.at und humantrafficking@bmi.gv.at

meldestelle@interpol.at

Die Meldestelle des Bundeskriminalamtes nimmt Meldungen über Beobachtungen von sexueller Ausbeutung von Kindern entgegen.

Literatur

  • [1] Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abt. II/2: Kinderhandel in Österreich. Folder
    PDF, 293 kB

www.bmeia.gv.at
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten – Menschenhandel

EU zum Thema Menschenhandel

Europarat zum Thema Menschenhandel

OSZE zum Thema Menschenhandel

UNODC – Menschenhandel

UN.GIFT
United Nations Global Initiative to Fight Human Trafficking

IOM
International Organization for Migration in Austria

Anti slavery International

Ecpat Österreich

Lefö
Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels