THEMEN 2014
Täterarbeit - Kooperation mit der Polizei

DSA Arno Dalpra
Expertenstimme
DSA Arno Dalpra
Kernaufgabe unserer Einrichtung ist die Arbeit mit Gewalttätern mit dem Ziel, Perspektiven für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu entwickeln und umzusetzen.
Wenn wir in diesem Zusammenhang von Tätern/Täterin sprechen, so meinen wir damit jene Menschengruppe, welche durch gesetzte angedrohte Gewalthandlungen aufgefallen ist oder Gefahr läuft, durch Gewalthandlungen auffällig zu werden. Dabei nehmen wir eine wertende Haltung ein, das heißt wir verurteilen und missbilligen jegliche Gewalthandlung, bieten gleichzeitig unsere Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung neuer, gewaltfreier Verhaltensweisen.
Damit Gewaltberatung angenommen wird, braucht es attraktive Angebote. Das heißt, Täter/Täterinnen müssen erkennen, dass ihnen dieses Angebot einen konkreten Nutzen bringt und dass es dabei nicht um Strafe oder gar Ächtung geht.
Bei Wegweisungen (eine intensive, aber notwendige Intervention in Systemen familiärer Art) wirft sich nach der Amtshandlung der Wegweisung/des Betretungsverbots unter anderem die Frage auf, wohin sich der weggewiesene Mann/die weggewiesene Frau mit seinem/ihrem unterschiedlichen Anliegen und im speziellen mit der Auseinandersetzung über seine/ihre Gewalttätigkeit wenden kann.
Der Gesetzgeber hat die Opfersituation in Form des Gewaltschutzes klar und deutlich geregelt. Mit dem Opfer wird nach der Wegweisung des Gefährders/der Gefährderin Kontakt aufgenommen. Der Gefährder/die Gefährderin bleibt in dieser Situation meist auf sich selbst gestellt. Der Gesetzgeber hat hierfür keinerlei unmittelbar fortsetzende Maßnahmen festgelegt.
In der Arbeit der ifs Gewaltberatung haben wir festgestellt, je näher wir den Täter/die Täterin zur Tatzeit erreichen, desto höher ist die Bereitschaft des Täters/der Täterin, seine/ihre Gewalttätigkeit zu erkennen und sich damit auseinanderzusetzen.
Je zeitferner der Täter/die Täterin zu seiner/ihrer Tat erreicht wird, desto vielschichtiger und ausufernder sind die Erläuterungen zum Tathergang. Das "warum" er/sie es getan hat steht so immer mehr im Mittelpunkt und nicht, dass er/sie Gewalt angewendet hat.
Dies war ein Impuls um die Zusammenarbeit mit der Polizei Vorarlberg zu suchen. Wir konnten gemeinsam feststellen, dass die Klarheit der Wegweisung im Widerspruch zur teilweisen Hilflosigkeit und Unklarheit des Täters/der Täterin im Hinblick auf seine nahe Zukunft bestand. Wir erfuhren auch, dass die Amtshandlung Wegweisung seitens der Polizei neben der Klarheit und dem Durchsetzungsvermögen viel Feinfühligkeit und Courage erfordert. Für die Beamten und Beamtinnen war die teilweise Hilflosigkeit und Desorientierung der Täter/Täterinnen, wie auch die Unberechenbarkeit der Einsatzsituation eine emotionale Belastung. Die Situation beeinflusst immer die Entscheidung.
In einem ersten Schritt wurden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Polizei und ifs Gewaltberatung Ziele, Vorgangsweisen und Umsetzung erarbeitet. Ziel aller Beteiligten bestand darin, durch eine vernetzte Zusammenarbeit Gewalt nachhaltig zu beenden.
Durch die Bereitschaft der Weggewiesenen, ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und vorübergehende Anschrift) bekanntzugeben, wurde uns durch die Weitergabe dieser Daten ermöglicht, innerhalb von 72 Stunden mit dem Täter/der Täterin in Kontakt zu treten und ihn/sie zu motivieren, sich mit seiner/ihrer Gewalttätigkeit auseinanderzusetzen.
Bei der Polizei war es eine Konsequenz, die Dokumentation der eingegangenen Meldungen/Zusagen der Täter/Täterinnen zu erfassen. Die Beratungsstelle erhielt per E-Mail unmittelbar nach dem Einsatz die Kontaktdaten.
Einführungsschulungen und ein Evaluationsworkshop waren in der Startphase zwischen Beamten/Beamtinnen der Polizei und dem Team der ifs Gewaltberatung notwendig, um das Prozedere des Ablaufes optimal zu gestalten. Aus dieser erarbeiteten Grundlage wurde eine gute Basis für die Umsetzung der vertieften Kooperation zwischen Polizei und ifs Gewaltberatung geschaffen.
Wichtige Voraussetzung, um dieses Angebot an die Täter/Täterinnen zu platzieren, war ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Exekutive und der ifs Gewaltberatung in der zeitnahen Kontaktaufnahme mit dem Täter/der Täterin nach der Tat.
Diese wurden im Rahmen von 17 Workshops, bei denen 425 Exekutivbeamte aus den verschiedenen Bezirks- und Gemeindeposten erreicht wurden erarbeitet.
Folgende Eckpunkte wurden behandelt:
- Motivation des Täters/der Täterin, seine/ihre Kontaktdaten bekannt zu geben
- Abklärung des Prozedere nach der Wegweisung beziehungsweise nach dem Normverdeutlichungsgespräch
- Weitergabe der Kontaktdaten des Täters/der Täterin unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Umgang bei Rückzug der Erlaubnis zur Datenweitergabe und
- Einführung in die Arbeit der ifs Gewaltberatung.
Das Kooperationsmodell erfordert einen regelmäßigen Austausch zwischen ifs Gewaltberatung und Polizei. Wir konnten feststellen, dass das persönliche Kennen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und das Wissen über die Arbeitsweise der Gewaltberatung für den Polizeibeamten hilfreich sind.
In den drei Jahren, in denen dieses Projekt auch aus Sicht der Polizei positiv verläuft, konnten 260 Täter und Täterinnen motiviert werden, ihre Daten weiterzugeben. Dies ist ein Drittel der gesamtheitlich in Vorarlberg ausgesprochenen Wegweisungs- und Betretungsverbote.
Evaluationsergebnis / Gewaltberatung nach Wegweisung 2011 - 2013
- Beratung/Therapie fortlaufend: 47
- Probatorische Beratung: 96
- Sprachbarriere: 34
- Nicht erreicht/kein Kontakt: 30
- Beratung abgelehnt: 53
- Gesamt: 260
88% der Personen, die einer Weitergabe ihrer Daten zustimmten, konnten erreicht werden.
33% haben ihr Einverständnis widerrufen oder gaben vor uns nicht zu verstehen (Sprachbarrieren – 13%).
55% konnten für einen Beratungsprozess gewonnen werden, 18% davon für einen längeren Therapieverlauf.
Wir sprachen damit Männer und Frauen an, die vermutlich viele Umwege in Kauf nehmen, bevor sie sich zum Schritt entschließen, sich einer Beratung/Therapie zu stellen, in welcher ihre Gewalttätigkeit thematisiert ist.
Gewalt braucht eine klare Grenze
Die derzeitige Gesetzeslage schafft diese Voraussetzung nur unzureichend. Denn Gefährder/Gefährderin haben nicht nur im juristischen, sondern auch im moralisch-ethischen Sinne Verantwortung.
Das zeitnahe Erreichen des Täters/der Täterin veranschaulicht ihnen überdeutlich, was seine/ihre Handlungen und sein/ihr Tun angerichtet und bewirkt haben.
Das zeitnahe Erreichen des Täters/der Täterin nach der Tat:
- gibt dem Täter/der Täterin keine/weniger Möglichkeit, um sein/ihr Handeln und Tun zu bagatellisieren und beschönigen.
- erschüttert den Täter/die Täterin über sein/ihr Handeln.
- bewirkt beim Täter/bei der Täterin ungeschönte Einsichten über seine Tat.
- ermöglicht der Gewaltberatung eine klare und noch unmittelbarere Konfrontation des Täters/der Täterin mit seinem Tun.
- bricht das Schweigen (denn Schweigen fördert Gewalt) und öffnet neue Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten.
Gewalt zerstört Beziehungen, bricht Kontakte ab, fügt Schmerzen zu, macht Angst und hinterlässt lediglich Verlierer.
DSA Arno Dalpra, Psychotheraeut, Gewaltberater®, Leiter der "Ifs Gewaltberatung"
Links
http://www.ifs.at/
Institut für Sozialdienste