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zusammenLeben ohne Gewalt

THEMEN 2016

Gewalt an Kindern mit Behinderungen

Mag.a Petra Flieger

Mag.a Petra Flieger

Expertinnenstimme

Mag.a Petra Flieger

„Gewalt an behinderten Kindern? Gibt es das überhaupt?" fragen sich LeserInnen vielleicht, denn Kinder mit Behinderungen stehen selten im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Am ehesten dann, wenn Spenden gesammelt werden oder wenn die Diskussion über schulische Integration und Sonderschule neuerlich aufflammt.

Physische, psychische, sexualisierte oder strukturelle Gewalt an Buben und Mädchen mit Behinderungen ist in Österreich kein Thema. Symptomatisch dafür ist die bislang fehlende historische Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe (vgl. Flieger/Schönwiese 2014). Dabei haben gerade Kinder mit Behinderungen ein deutlich höheres Risiko Gewalt zu erleben als Kinder ohne Behinderungen.

Dieses erhöhte Gewaltrisiko gilt für alle Lebensbereiche:

  • für die Familie,
  • die Öffentlichkeit,
  • die Schule und für
  • Betreuungseinrichtungen,

darauf hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ausführlich hingewiesen (vgl. 2007, 13ff).

Möglicherweise ist gerade dieser Widerspruch – die öffentliche Darstellung von behinderten Kindern als Objekten für Wohltätigkeit einerseits, und deren signifikant hohes Gewaltrisiko andererseits – ein wesentlicher Grund für dieses Tabu: Was der gängigen Vorstellung widerspricht, kann nicht gesehen werden. Um eine bessere Vorstellung von der Realität zu bekommen, lohnt ein Blick in die einschlägige Fachliteratur.

Häufigkeit und Ausprägung von Gewalt an Kindern mit Behinderungen

Eine Metaanalyse von 17 internationalen empirischen Studien kommt zu dem Schluss, dass Kinder mit Behinderungen ein drei- bis viermal höheres Risiko haben, Opfer von Gewalttaten zu werden, als Kinder ohne Behinderungen. Kinder mit intellektuellen Beeinträchtigungen erleben besonders häufig physische, emotionale und sexualisierte Gewalt (Jones et al. 2012., 905f).

Eine Untersuchung aus Finnland zeigt, dass die Art der Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit von Kindern einen Einfluss auf das Ausmaß von Gewalt hat, das sie erleben: Kinder mit Sehbeeinträchtigung, mit Lernbehinderungen oder mit chronischen Krankheiten, z. B. Asthma, erleben 1,5 mal häufiger disziplinierende Gewalt in der Familie als Kinder ohne Behinderungen, Kinder mit psychischen Problemen sind 3,5 mal und jene mit Mehrfachbehinderungen 4,5 mal häufiger betroffen (vgl. Heinonen/Ellonen 2013, 180).

Auch in der Schule sind behinderte Kinder deutlich häufiger Mobbing ausgesetzt als nichtbehinderte Kinder. Neuere Untersuchungen zeigen außerdem, dass weitere Differenzmerkmale wie Geschlecht oder sexuelle Orientierung auf die Häufigkeit großen Einfluss haben: McGee (2014) analysiert Daten von SchülerInnen in Oregon und stellt fest, dass der Anteil von behinderten Mädchen, die im vergangenen Jahr Mobbing erlebt haben, bei 42,5% liegt, jener der Burschen mit Behinderungen deutlich darunter bei 36,6%. Das höchste Ausmaß an Mobbingerfahrungen (61,4%) berichten behinderte Jugendliche, die als sexuelle Orientierung LGBT angeben, am wenigsten häufig werden männliche, weiße Jugendliche gemobbt (22,3%). Schließlich belegt eine Studie aus der Schweiz, dass Jugendliche mit Körperbehinderungen ein signifikant höheres Risiko haben, sexualisierte Gewalt zu erleben als nichtbehinderte Jugendliche, wobei das Risiko für Burschen deutlich höher ist als für Mädchen (vgl. Mueller-Johnson et al. 2014).

Neben allen bekannten Ausprägungen von Gewalt erleben Kinder mit Behinderungen behinderungsspezifische Formen von Gewalt. Dazu gehören z.B. übermäßige Medikamentengabe, das Vorenthalten oder Kaputtmachen von Hilfsmitteln, die Androhung, dass Pflegetätigkeiten nicht durchgeführt werden, dem Kind seine Behinderung vorwerfen oder negative Kommentare darüber (vgl. Fitzsimons 2009, 55).

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in besonderem Maß von struktureller Gewalt betroffen. Dazu zählen vor allem: mangelnde Barrierefreiheit, ablehnendes oder bemitleidendes Verhalten im sozialen Umfeld, mangelnde familienentlastende Dienste sowie mangelnde Teilhabe durch Aussonderung in Einrichtungen nur für behinderte Kinder.

Komplexe Erklärungsmodelle

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) nennt in einer großangelegten Untersuchung folgende wesentlichen Ursachen für Gewalt an Kindern mit Behinderungen:
Gesellschaftliche Haltungen, die auf Vorurteilen und Angst gegenüber dem Anderssein beruhen: Das vorherrschende Wohltätigkeitsdenken gegenüber Kindern mit Behinderungen sowie mangelnde Erfahrung in der Begegnung mit ihnen führen zu Vorurteilen, Ängsten und diskriminierendem Verhaltensformen in der Bevölkerung.

Mangelndes Wissen über Behinderungen

Es dominieren traditionelle Bilder über Menschen mit Behinderungen; verstärkt werden muss ein Verständnis über Kinder mit Behinderungen, wie es in der Kinder- und in der Behindertenrechtskonvention verankert ist.

Soziale Isolation und Aussonderung

Sondereinrichtungen und Sonderprogramme für Buben und Mädchen mit Behinderungen sind weit verbreitet, für integrative Modelle ist häufig besonderer Einsatz der Eltern erforderlich. Mangelnde Barrierefreiheit und mangelnde Unterstützung in allen Lebensbereichen können zur Isolation von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien führen.

TäterInnen betrachten behinderte Kinder als „leichte Ziele"

Kindern mit Behinderungen wird oft nicht geglaubt, manchmal können sie sich nicht entsprechend ausdrücken; TäterInnen nützen ihre Machtposition den Kindern gegenüber aus.

Überlastung der Eltern und mangelnde Unterstützung

Unzureichende Familienentlastung bzw. mangelnde familienunterstützende Dienste können bei Eltern zu gewalttätigem Verhalten aufgrund von Stress und Überlastung führen.

Überlastetes und unqualifiziertes Personal

Personal in Einrichtungen kann überlastet oder unqualifiziert sein. (vgl. FRA 2015a, 60ff)

Die Komplexität der Ursachen für das hohe Gewaltrisiko von Menschen mit Behinderungen betont auch Dick Sobsey (nach Fitzsimons 2009, 26f). Er beschreibt vier Systeme, die zusammenspielen und Gewalt an behinderten Menschen geradezu provozieren:

  • Die gesellschaftliche Kultur ist geprägt von negativen Bildern über Menschen mit Behinderungen und deren Abwertung.
  • Die direkte soziale Umwelt von behinderten Menschen ist sowohl in der Familie als auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch ein hohes Maß von Kontrolle gekennzeichnet. Aussondernde Maßnahmen sind ebenso charakteristisch wie viele und häufig wechselnde Bezugspersonen. Tauchen Gewaltvorwürfe auf, werden diese oft ignoriert oder vertuscht.
  • Potentielle TäterInnen begegnen behinderten Menschen nicht auf gleicher Augenhöhe, sondern abwertend. Auch übergroße Fürsorge oder Aufopferung können Ausdruck von Abwertung sein.
  • Als potentielle Opfer lernen Menschen mit Behinderungen bereits in ihrer Kindheit, folgsam und abhängig zu sein. Oft haben sie ein gering entwickeltes Gefühl für den eigenen Raum und ihre persönlichen Grenzen, es fehlen ihnen meist grundlegende Informationen darüber, was Gewalt ist und wie sie sich davor schützen können.

David Siems beschreibt eindrücklich die sehr spezifische Sozialisation von Kindern mit Behinderungen und wie diese der Entwicklung von Abwehrstrategien in grenzverletzenden Situationen entgegen wirkt:

„Bei Menschen mit Behinderung ist die eigene Abwehr eingeschränkt, und zwar nicht nur körperlich, sondern auch erziehungsbedingt. Das fängt bereits im Kleinkindalter an, wenn man aufgrund der Behinderung unzählige Prozeduren und medizinische Untersuchungen über sich ergehen lassen muss. Natürlich sind diese oft sinnvoll. Doch als Kind kann man das nicht rational unterscheiden. Man lernt daraus, dass man im Leben Unangenehmes ertragen muss und dass es nicht nach dem eigenen Wohlbefinden geht. Das steht der Entwicklung eines natürlichen Abwehrreflexes im Weg. [...] Es dreht sich zwar vieles um dich, doch es geht eigentlich nie um dich als Menschen mit eigenen Bedürfnissen. Es geht um dich als defekten Apparat, den man flicken muss. [...] Behinderte Menschen werden quasi zu Opfern erzogen." (Siems 2014, im Internet).

Unzureichende Umsetzung des gesetzlich verankerten Schutzes

Grundsätzlich sind Kinder mit Behinderungen in Gesetzen für den Gewaltschutz von Kindern erfasst. In der praktischen Umsetzung kommt es hier jedoch zu Lücken bzw. zu unzureichendem Schutz, das zeigt u.a. die Untersuchung der FRA.

Programme für den Kinderschutz erreichen behinderte Buben und Mädchen nicht oder nur unzureichend.

„Bei Kinderschutzsystemen, Meldeverfahren und Einrichtungen zur Unterstützung der Opfer wird häufig versäumt, die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen zu berücksichtigen." (FRA 2015b, 3)

Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Institutionen bei der Versorgung von behinderten Kindern involviert sind, z. B. Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales und Behindertenhilfe. Außerdem sind häufig verschiedene Verwaltungsebenen zuständig wie Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.

Schließlich erschwert die unzureichende Datenlage sowohl über die Lebenssituation von Kindern mit Behinderungen generell, als auch über die Häufigkeit und das Ausmaß an Gewalt an Kindern mit Behinderungen die Umsetzung effizienter Maßnahmen (vgl. FRA 2015a, 48ff).

Ansätze zur Gewaltprävention für Kinder mit Behinderungen

Die FRA empfiehlt, dass Buben und Mädchen mit Behinderungen bei allen Maßnahmen und Programmen zur Gewaltprävention für Kinder sowie beim Opferschutz berücksichtigt werden müssen. Solch ein „integriertes Konzept hilft sicherzustellen, dass der Schutz von Kindern mit Behinderungen Bestandteil des allgemeinen nationalen Kinderschutzsystems ist und alle Maßnahmen und Unterstützungsdienste für Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, alters-, geschlechts- und behindertengerecht sind." (FRA 2015b, 4)

Ein gutes Beispiel dafür ist das Programm „Stay Safe" aus Irland, ein Schulungsprogramm zur Gewaltprävention für Kinder im Grundschulalter, das auf einer Website zur Verfügung steht.[1]

Lehrpersonen erhalten Materialien für den Einsatz im Unterricht, Eltern bekommen dazu einerseits Informationen, andererseits Anregungen, wie sie selbst Gewaltprävention in den Familienalltag einfließen lassen können. Für LehrerInnen, die mit behinderten Kindern arbeiten, gibt es vielfältiges und nach Behinderungsformen differenziertes Unterrichtsmaterial: für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen, mit Körperbehinderungen, mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie für Kinder mit psychosozialen- oder Verhaltensschwierigkeiten.[2]

Außerdem erhalten Eltern von Kindern mit Behinderungen spezifische Informationen sowie Vorschläge, wie sie selbst bei ihrem Kind Gewaltprävention unterstützen können.[3]

Die FRA erachtet Maßnahmen für folgende Gruppen von AkteurInnen als notwendig:

Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen sollen bewusstseinsbildende Maßnahmen in Bezug auf Rechte sowie Programme für Empowerment und Partizipation enthalten. Außerdem sollen Telefonnotrufe für behinderte Kinder barrierefrei zugänglich gemacht und das Personal dort für die spezifische Beratung von behinderten Kindern sensibilisiert werden.

Exemplarisch für diese Maßnahmen sei hier das Projekt „Emma unantastbar", ein Training zur Gewaltprävention für Mädchen mit kognitiver Behinderung aus Deutschland genannt.[4]

Die Mädchen lernen Grenzverletzungen und potentiell gefährliche Situationen für sich selbst zu erkennen, außerdem trainieren sie Handlungsstrategien für Gefahrensituationen. Nicht zuletzt soll das Selbstbewusstsein der behinderten Mädchen gestärkt werden.[5]

Maßnahmen für Familien sollen bedarfsgerechte familienentlastende und –unterstützende Dienste, Erholungsprogramme sowie Informationen über die Rechte von Kindern mit Behinderungen und Sensibilisierung zum Thema Gewalt umfassen.

Weiter oben wurde bereits ein Beispiel für Information genannt, die sich speziell an Eltern von Kindern mit Behinderungen richtet (vgl. Fußnote 3). Als Best Practice für bedarfsgerechte familienunterstützende Dienste sei auf Persönliche Assistenz nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder verwiesen. Dies wird derzeit vor allem in Schweden angeboten und praktiziert.[6]

Maßnahmen für Professionelle und Einrichtungen sollen Richtlinien und Protokolle für das Erkennen und Erfassen von Gewalt an Kindern mit Behinderungen umfassen, die auch Informationen über Kinderschutzeinrichtungen beinhalten. Professionelle müssen zum Thema Gewalt an Buben und Mädchen mit Behinderungen Schulungen erhalten, um sensibilisiert zu sein und angemessene Handlungen setzen zu können.

Das Modellprojekt BeSt – Beraten und Stärken aus Deutschland hat den Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen zum Ziel. Teilnehmende Institutionen erhalten Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Implementierung von Kinderschutzstrukturen, MitarbeiterInnen auf allen Ebenen werden qualifiziert und Kinder mit Behinderungen erhalten die Möglichkeit, an Präventionsprogrammen teilzunehmen. Auch die Eltern der beteiligten Kinder erhalten Informationen.[7]

Ein Beispiel aus Österreich ist die Ausgabe der Zeitschrift polis–aktuell zum Schwerpunkt Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Diese Handreichung für LehrerInnen bietet Hintergrundinformationen und Vorschläge für die Gestaltung von Unterrichtseinheiten.[8]

Maßnahmen für alle AkteurInnen beinhalten vor allem bewusstseinsbildende Maßnahmen für die allgemeine Öffentlichkeit in Bezug auf die Wahrnehmung und das Verständnis von Kindern mit Behinderungen. Es muss traditionellen Bildern von behinderten Kindern als spendenbedürftig und bemitleidenswert sowie Vorurteilen, die oft zu Aussonderung führen, entgegengewirkt werden.

Im Rahmen der ersten Staatenprüfung Österreichs ermutigte der prüfende Ausschuss „den Vertragsstaat, Initiativen zur Bewusstseinsbildung zu ergreifen, um das veraltete Wohltätigkeitsmodell im Bereich Behinderung und die Wahrnehmung, dass Personen mit Behinderungen des Schutzes bedürfen, wirksam zu verändern sowie Anstrengungen zu unternehmen, um ein positives Bild von Personen mit Behinderungen als Menschen, die mit allen im Übereinkommen anerkannten Rechten ausgestattet sind, zu stärken." (UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2013, 7)

Ein Best Practice Beispiel für bewusstseinsbildende Maßnahmen ist die Website Leidmedien aus Deutschland. Hier wird einerseits die negative Praxis der medialen Berichterstattung über behinderte Menschen kritisch beleuchtet, andererseits werden alternative Formen der Berichterstattung vorgestellt.[9]

Resümee

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Gewalt an Kindern mit Behinderungen sowohl in der österreichischen Öffentlichkeit als auch im hiesigen Kinderschutz mehr Beachtung finden sollte. Im Sinne internationaler Menschenrechtsdokumente sollte es zu umfassenden und gut koordinierten Anstrengungen kommen, damit Gewalt an behinderten Buben und Mädchen nicht weiter ein Tabuthema bleibt.

[1] Vgl. Stay Safe

[2] Vgl. Stay Safe Unterrichtsmaterial für Kinder mit Behinderungen

[3] Vgl. Stay Safe Informationen für Eltern von Kindern mit Behinderungen

[4] Vgl. https://emma-unantastbar.med.uni-rostock.de/

[5] Siehe dazu auch den Bericht im ARD

[6] Vgl. dazu den Film „JAG – eine Bürgerrechtsbewegung“ über Persönliche Assistenz für Personen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf.
Ab Minute 12.30 und ab Minute 22.30 ist jeweils eine Sequenz über Persönliche Assistenz für einen Buben mit Behinderungen zu sehen.

[7] Vgl. BeSt

[8] Vgl. Polis aktuell 9/2014

[9] Vgl. http://leidmedien.de/

Petra Flieger ist seit 1998 freie Sozialwissenschafterin in Forschung und Lehre. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind die Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention. Davor hat sie mehrere Jahre in Integrationsklassen mit behinderten und nichtbehinderten Kindern gearbeitet.

Literatur

  • [1] Flieger, Petra: Nirgends ein sicherer Ort. Gewalt an Menschen mit Behinderungen. In: Juridikum 1/2015, 108 – 119, 2015
  • [2] Flieger, Petra; Schönwiese, Volker: Behindertenheime: Die Stiefkinder der Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt. In: Jarosch, Monika; Gensluckner, Elisabeth; Haselwanter, Martin; Hussl, Elisabeth; Schreiber, Horst (Hrsg.), Gegenstimmen. Gaismair-Jahrbuch 2015., StudienVerlag, 144-150. Wiederveröffentlicht im Internet, 2014

    Weitere Informationen
  • [3] Fitzsimon, Nancy: Combating Violence and Abuse of People with Disabilities. Baltimore, Maryland: Paul H. Brooks Publishing Co, 2009
  • [4] FRA - European Union Agency for Fundamental Rights (2015a): Violence against children with disabilities: legislation, policies and programmes in the EU

    Weitere Informationen
  • [5] FRA - European Union Agency for Fundamental Rights (2015b): Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen: Gesetzgebung, Maßnahmen und Programme in der EU 2016
    PDF
  • [6] Heinonen, Anna; Ellonen, Noora: Are Children with Disabilities and Long-term Illnesses at Increased Risk of Disciplinary Violence? 2013
  • [7] Jones, Lisa; Bellis, Mark A.; Wood, Sara; Hughes, Karen; McCoy, Ellie; Eckley, Lindsay; Bates, Geoff; Mikton, Christopher; Shakespeare, Tom; Officer, Alana: Prevalence and risk of violence against children with disabilities: a systematic review and meta-analysis of observational studies. In: The Lancet, Vol. 380, 899 – 907, 2012
  • [8] McGee, Marjorie G.: Lost in the Margins? Intersections Between Disability and Other Nondominant Statuses With Regard to Peer Victimization. In: Journal of School Violence, Vol. 13/4, 396-421., 2014
  • [9] Siems, David: Interview In: Beobachter 21/2014, 2014

    Weitere Informationen
  • [10] Allgemeine Bemerkung Nr. 9: Die Rechte von Kindern mit Behinderungen. In: UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2007
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  • [11] Abschließende Bemerkungen zum ersten Bericht Österreichs. In: UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2013