Verein Jugendmedienschutz – Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltvollen Inhalten im Bereich Fernsehen und Video-Abrufdienste

Seit 2021 gelten in Österreich neue Vorgaben im Bereich des Jugendschutzes für österreichische Fernsehsender und Video-Abrufdienste. Jugendschutzregeln, die bisher gegolten haben, wurden inhaltlich ausgeweitet. Alice Krieger-Schromm stellt die Tätigkeit des Vereins vor.
Autorin: Dr.in Alice Krieger-Schromm, Geschäftsstellenleiterin des Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen, c/o Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen
Thema Mai 2025

Der Verein Jugendmedienschutz (JMS)
Seit 2021 gelten in Österreich neue Vorgaben im Bereich des Jugendschutzes für österreichische Fernsehsender und Video-Abrufdienste. Jugendschutzregeln, die bisher gegolten haben, wurden inhaltlich ausgeweitet. Sie gelten nun auch für Anbieter von Video-Abrufdiensten. Unter Anbietern von Video-Abrufdiensten versteht man etwa A1 Xplore von A1 oder Magenta on Demand von T-Mobile.
Wenn Kinder und Jugendliche fernsehen oder Onlinevideos konsumieren, sollen sie vor gewaltvollen oder desorientierenden Inhalten noch besser geschützt werden.
Umgesetzt werden diese Regelungen durch den Verein Jugendmedienschutz ("Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen"), der 2021 von der audiovisuellen Medienbranche in Österreich gegründet wurde. Um Akzeptanz und Effizienz zu garantieren, wurde der Verein als Selbstkontrolleinrichtung konzipiert.
Seine Gründungsmitglieder sind die Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen), der Verband Österreichischer Privatsender und der ORF.
Verhaltensrichtlinien des Vereins
Der Verein Jugendmedienschutz hat gemeinsam mit der Branche einheitliche Verhaltensrichtlinien erstellt. Diese Richtlinien sind unmissverständlich, verbindlich und haben den Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel.
Sie regeln einheitliche Bewertungsmaßstäbe, für welches Alter Inhalte zur Verfügung gestellt oder wann diese Inhalte gesendet beziehungsweise. abgerufen werden können. Weiters regeln sie, wie über ein Kontrollsystem sichergestellt werden kann, dass potenziell entwicklungsgefährdende Inhalte in TV- und Abrufdiensteangeboten für Minderjährige gesperrt werden können. Dieses Kontrollsystem ist über einen Zugangscode gesichert.
In den Verhaltensrichtlinien enthalten sind auch detaillierte und branchenweit vereinheitlichte Kennzeichnungs- und Informationspflichten die dazu dienen, Zuseher:innen über möglicherweise jugendgefährdende Inhalte bereits vorab zu informieren.
Beschwerdesystem
Der Verein JMS hat ein Beschwerdesystem eingerichtet. Zuseher:innen haben die Möglichkeit, bei einem vermuteten Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien Beschwerde einzureichen. Diese Beschwerde wird von einem unabhängigen Expertinnenrat geprüft und entscheidet dann, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Diese Entscheidung ist verbindlich. Alle Beschwerden und dazugehörigen Entscheidungen werden anonymisiert auf der Website des Jugendmedienschutzes veröffentlicht.
Was macht der Verein Jugendmedienschutz noch?
Um den Jugendmedienschutz zu gewährleisten, prüft der Verein österreichische Sender und Programme auf Jugendschutzkonformität. Dies passiert ganzjährig und findet im Rahmen von stichprobenhaften Kontrollen bei audiovisuellen Mediendiensten statt. Filme und Programme werden angesehen und auf jugendschutzbedenklichen Inhalt geprüft. Bei Auffälligkeiten wird der jeweilige Mediendienst sofort angesprochen, um die kritischen Inhalte entsprechend anzupassen.
Wir als Verein sind auch an der Vernetzung mit potenziellen Stakeholdern stark interessiert. Das gesellschaftlich wichtige Thema Jugendmedienschutz möchten wir so breit wie möglich in der Öffentlichkeit positionieren. Eine Vielzahl von Treffen haben wir schon absolviert und es werden noch viele weitere folgen.
Der Expert:innenrat, er entscheidet wie bereits erwähnt über Beschwerden, bildet das Herzstück des Vereins. Deshalb organisiert JMS regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, um dessen fachliche Kenntnis zu vertiefen. Dabei blicken wir auch gerne über die Grenzen Österreichs nach Deutschland und arbeiten mit den Kolleginnen und Kollegen der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.) eng zusammen. Sie gewähren uns fundierte Einblicke in ihre Fallprüfungen, Problemstellungen werden konkret erörtert. Diese wertvolle Zusammenarbeit werden wir in den nächsten Jahren fortführen.
Seit 2024 richten wir einen Fokus auch auf österreichische Influencer:innen und Blogger:innen.
Diese Berufsgruppe zählt unter gewissen Voraussetzungen zu den Video-Abrufdiensten. Da Influencer:innen und Blogger:innen in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch moralische und ethische Richtlinien oft nicht ausreichend informiert sind, muss hier dringend Aufklärungsarbeit geleistet werden. Diese Kreativen üben allerdings enormen Einfluss auf Kinder und Jugendliche aus. Deshalb war es naheliegend, einen Schwerpunkt in unserer Arbeit auf diesen Bereich zu legen und im Jahr 2024 eine Veranstaltung mit dem Österreichischen Werberat zu organisieren. Der Titel des Events lautete "Influencer:innen – zwischen schneller Reichweite und verantwortungsbewusstem Handeln".
Eine Vielzahl von namhaften österreichischen Influencer:innen diskutierte schließlich in hochkarätig besetzten Panels über die Themen Jugendmedienschutz und Werbekennzeichnung. Eine vom Werberat als auch vom Verein Jugendmedienschutz in Auftrag gegebene Studie wurde auf diesem Event präsentiert. Sie attestiert Wissenslücken seitens der Influencer:innen. Der Fokus von JMS wurde also richtig gesetzt.
Das Leben von Kindern und Jugendlichen ist von Medien aller Art durchdrungen. Der Verein Jugendmedienschutz leistet seinen wichtigen Beitrag, indem er dafür sorgt, dass die audiovisuelle Medienlandschaft in Österreich die Jugendschutzvorgaben einhält und audiovisuelle Inhalte Kindern und Jugendlichen in ihrer psychischen Entwicklung keinen Schaden zufügen.