Polizei
Die Aufgabe der Polizei ist es, Opfer im Falle unmittelbar drohender oder ausgeübter Gewalt zu schützen, etwa durch Wegweisung der Gewalt ausübenden Person aus der gemeinsamen Wohnung. Weiters ermittelt die Polizei im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden gegen den vermutlichen Täter oder die vermutliche Täterin, um die Sachverhalte aufzuklären. Sie handelt dabei auch ohne Einverständnis des Opfers. Eine erstattete Anzeige kann vom Opfer nicht "zurückgezogen" werden.
Polizei
Notruf 133