Gewalt gegenüber LGBTIQA+

Lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer oder asexuelle Personen (LGBTIQA+) sind in Umfragen häufig unterrepräsentiert und somit fehlen häufig Aussagen oder Zahlen zur Gewaltbetroffenheit dieser Personen. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (EU Agency for Fundamental Rights, FRA) hat 2012 mit einer europaweiten Umfrage zu diesem Thema gestartet. Im Juni 2023 starte gerade die dritte Welle dieser Umfrage. Ergebnisse der zweiten Welle zeigen z. B. (FRAU 2020)

  • Einer von 10 befragten LGBTIQA+-Personen (11 %) in der EU wurde in den fünf Jahren vor der Umfrage körperlich oder sexuell angegriffen. Transgender-Personen (17 %) und Intersex-Personen (22 %) berichten in einem deutlich höheren Ausmaß davon.
  • Nur einer von fünf (21 %) Vorfällen von körperlicher oder sexueller Gewalt wurde einer Organisation gemeldet, darunter ist auch die Polizei gefasst (14 %).
  • Im Jahr vor der Umfrage wurden zwei von fünf LGBTQIA+-Befragten (38 %) wegen ihres Status belästigt LGBTQIA+ zu sein. Bei den Befragten im Alter von 15 bis 17 Jahren ist der Anteil sogar noch höher (47 %). Von allen LGBTQIA+-Befragten sind Transgender- (48 %) und Intersexuellen-Personen (42 %) am stärksten durch Belästigungen betroffen.
  • Zwei von fünf Befragten geben an, im Jahr vor der Erhebung Betroffene von Mobbing geworden zu sein.
  • Zwei von 10 (21 %) fühlten sich im Jahr vor der Erhebung am Arbeitsplatz diskriminiert.
  • Mehr als ein Drittel (37 %) fühlte sich in anderen Lebensbereichen als der Arbeit diskriminiert, z. B. beim Wohnen, Gesundheits- oder Sozialwesen, in der Schule oder Universität, in einem Café, Restaurant, einer Bar oder einem Nachtclub, in einem Geschäft oder beim Vorzeigen eines Ausweises. Trans- (55 %) sowie Intersexuelle Personen (59 %)

Das Bundesministerium für Inneres beschreibt detailliert Hate Crime (Hasskriminalität), die auch die Aspekte der sexuellen Orientierung aufweist. Hasskriminalität setzt sich aus einer Straftat und den sogenannten Vorurteilsmotiven auseinander. Ein Vorurteilsmotiv beschreibt eine ablehnende Einstellung gegenüber den Betroffenen, aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer besonders schutzwürdigen Gruppe. Dabei werden neun Kategorien von Vorurteilsmotiven unterschieden, z. B. Alter, Behinderung, Geschlecht sowie sexuelle Orientierung. Vorurteilsmotive und Straftat werden als Hate Crime beschrieben (BMI 2022). Im Jahr 2021 sind 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten polizeilich erfasst worden. Da Hate Crimes mehreren Vorurteilsmotiven zugeordnet werden können, wurden im Jahr 2021 6.619 Vorurteilsmotive dokumentiert. In Bezug auf die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung wurden 2021 186 Vorurteilsmotive dokumentiert und 141 Straftaten polizeilich bekannt, die 127 Tatverdächtige umfasste. Die sexuelle Orientierung ist das Top 3 unter den Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und umfasst 354 Vorurteilsmotive und 304 Tatverdächtige (BMI 2022). Auch der Prüfbericht des Council of Europe (2020) greift das Thema Hassrede u. a. auch gegen LGBTIQ+ Personen sowie deren Gleichstellung in ihrem Prüfbericht hervor.

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