Zivilrechtliche Ansprüche

Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche des Opfers

Wenngleich im Rahmen des Strafverfahrens zivilrechtliche Ansprüche – insbesondere Schadenersatzforderungen – "miterledigt" werden können, werden Geschädigte wegen der oft schwierigen Feststellung der konkreten Schadenersatzhöhe (Schmerzperioden nach Körperverletzungen etc.) auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Opfer hat daher seinen Schadenersatzanspruch mit Klage beim zuständigen Gericht geltend zu machen.

Das Strafverfahren unterliegt anderen Beweisregeln als das Zivilverfahren. Das Zivilgericht ist zwar an einen Schuldspruch des Strafgerichts gebunden, an einen Freispruch nicht, sodass dieser Freispruch im Strafverfahren die Durchsetzung der Forderungen des Opfers im Zivilverfahren grundsätzlich nicht hindert.

Vor der Einbringung der Klage sollte sich das Opfer juristisch beraten lassen, ob eine Klage vor dem Zivilgericht – etwa angesichts eines Freispruchs – Aussicht auf Erfolg hat, um kein unnötiges Kostenrisiko einzugehen.

Schadenersatz

Wofür bekommt man Schadenersatz und wonach richtet er sich?

Das Gewaltopfer kann im Zivilverfahren insbesondere seinen Schmerzengeldanspruch durchsetzen, wobei das Gericht – nach Feststellung der Haftung des Beklagten dem Grunde nach – die Höhe des konkreten Schmerzengeldes üblicherweise nach Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten bestimmt.

Wer entscheidet über Schadenersatzansprüche?

Strafgerichte entscheiden nur in eingeschränktem Ausmaß über privatrechtliche Ansprüche des Opfers. Die Frage, ob und in welcher Höhe das Opfer einen Schaden ersetzt bekommt, ist meist im Zivilverfahren zu klären.

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