Rechtslage in Österreich

Österreich hat eine international vorbildhafte Gesetzeslage zum Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum.
Diese reicht vom zivilrechtlichen Gewaltverbot in der Erziehung (seit 1989) und die strafrechtliche Ahndung von gewalttätigen Übergriffen in unterschiedlicher Form über die Gewaltschutzgesetze (1997, 2009 und 2019) bis hin zum Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

Ziel ist es einerseits einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der gesellschaftlich unerwünschte Gewalthandlungen klar benennt und rechtliche Konsequenzen an Verstöße knüpft, aber auch die besondere Situation von Gewaltopfern im familiären Kontext berücksichtigt und sie bei der Beendigung von Gewaltsituationen unterstützt und vor unzumutbaren Belastungen - etwa im Strafverfahren gegen Täter:innen - schützt.

Recht muss sich aber auch ständig weiterentwickeln und an gesellschaftliche Entwicklungen oder neue Bedrohungen wie etwa Hass im Netz oder Cybermobbing anpassen.

Literatur

  • Haller, Birgitt / Kraus, Heinrich: Gewalt in der Familie – Partnergewalt und Gewalt in sozialen Nahebeziehungen. In: BMWFJ (Hg.), 5. Familienbericht 1999-2009, Wien, 2010, ab S. 163

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