Ich auch und ich und ich. Wer noch? – Gewalt gegenüber Fachkräften in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Portrait Josef Hölzl

Gewalt erwies sich im Laufe der Geschichte als ein konstanter Begleiter des gesellschaftlichen Lebens. Expert:innen der Gewaltforschung beschreiben es wie folgt: Eine vollkommen gewaltfreie Gesellschaft hat es bislang nicht gegeben und wird es auch in der Zukunft nicht geben. Die fachliche Betrachtung liegt hauptsächlich auf den Gewaltausprägungen innerhalb des Klient:innen-Systems. Die Sozialarbeiter:innen sollen hier in der Bearbeitung und Begrenzung der Gewalt unterstützend wirken. Im Gegensatz dazu besteht für Sozialarbeiter:innen, die selber Gewalt ausgehend von Klient:innen erleben, ein überschaubares Hilfeleistungsangebot. Dieser Logik folgend, werden Fachkräfte im Sozialbereich durchgehend als professionelle Hilfeleister:innen positioniert und in den seltensten Fällen als Betroffene.

Autor: Mag. Peter Stefanovicz, Männerberatung der Caritas Kärnten

Thema Juli 2026

Problemstellung

Die Profession der sozialen Arbeit ist in einigen Praxisfeldern mit einem ausgesprochen hohen Risiko verbunden. An dieser Stelle sollen Einrichtungen mit einem stationären Charakter besonders hervorgehoben werden. Die zeitlichen und räumlichen Bedingungen eines jeden Zwangskontextes bergen ein erhöhtes Konfliktpotenzial in sich. Kritische Auseinandersetzungen, die für die Fachkräfte ein Risiko darstellen, beziehen sich auf punktuelle sowie auf länger andauernde physisch-psychische Gefährdungen.

Das Berufsrisiko als solches wird von der Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz klar definiert:

"Berufsrisiko: langfristige oder kurzfristige Gefährdung am Arbeitsplatz, die zu Schäden führen kann, einschließlich chemischer, biologischer, psychosozialer und physikalischer Gefährdungen" (EU-OSHA thesaurus: Berufsrisiko [1])

In manchen Bereichen des Sozialwesens, insbesondere in den Einrichtungen der Stationären Kinder- und Jugendhilfe, gehören Gefährdung bzw. Übergriffe von Klient:innen auf Sozialarbeiter:innen zum Berufsalltag. Im Jahr 2019 wurde von FICE Austria zum Thema "Qualitätsstandards für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe" eine Monographie im Wiener Pöschl Verlag herausgegeben. In dieser wurde eine kritische Bestandsaufnahme durchgeführt. Demnach wird die Häufigkeit und das Ausmaß an Gewalt wie folgt beschrieben:

"…Auch der Sonderbericht der Volksanwaltschaft von 2017 zur Situation in Einrichtungen musste feststellen: Die Auswertung der Erzählungen der befragten Minderjährigen und des Personals ergab klar, dass Gewalt in jeder Einrichtung ein mehr oder weniger großes Problem darstellt (Volksanwaltschaft 2017: 19). Mit präventivem Blick nach vorn ist es im Interesse aller im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreuten Kinder und ihrer Familien, wie auch der Träger und Anbieter der Leistungen, aus den Fehlern in Strukturen und Praxis zu lernen." (FICE Austria: Qualitätsstandards für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe [2])

Die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen gewinnt auch in Österreich, im Zuge von Qualitätsdebatten, seit einigen Jahren zunehmend mehr Bedeutung im fachlichen Diskurs. [2] Eine länder- bzw. bundeseinheitliche Qualitätsregelung ist bis dato aufgrund des föderalistischen Charakters der Kinder- und Jugendhilfe nicht erfolgt. Dies hat zu bedeuten, dass die unterschiedlichen Landesgesetzgebungen und –verordnungen zu Unterschieden in der Definition von Qualität im Prozess der Fremdunterbringung geführt haben. Genauso verhält es sich mit der Vorbeugung des Berufsrisikos für Fachkräfte.

Die Sicherung der Arbeitsqualität hängt zweifelsohne mit der institutionellen sowie gesetzlichen Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen zusammen. Sollte die Arbeitssicherheit auf Einrichtungsebene gesichert sein, bleibt in der Praxis aufgrund der Rahmenbedingungen im stationären Kontext trotzdem ein Restrisiko an Gewaltpotential erhalten. In dieser Hinsicht wäre es notwendig, Fachkräfte bereits in der Ausbildung auf solche Situationen vorzubereiten.

Meinen Recherchen zufolge geschieht dies jedoch im Studium und in vergleichbaren Ausbildungsgängen eher punktuell und nicht umfassend. So werden angehende Fachkräfte im psychosozialen Bereich auf möglichen Risiken nicht ausreichend vorbereitet. Wenn man den Studiengang Soziale Arbeit unter die Lupe nimmt, so zeichnet sich ein klares Bild: Im gesamten deutschsprachigen Raum werden zu den Themen Arbeitssicherheit und Berufsrisiko nur wenige Veranstaltungen angeboten. Später in der Berufspraxis ist das Ausmaß der präventiven Maßnahmen mit dem des Studiums vergleichbar.

Relevanz

Aggressives Verhalten sind in der stationären Kinder- und Jugendhilfe nicht selten. Hierfür sind u. a. die Forschungsarbeiten von Günder wie auch von Lammers ein guter Beweis. Darinbefassen sich die Autor:innen mit dem Bereich der stationären Jugendhilfe. Ein weiteres Beispiel stellt das Forschungsprojekt "Aggressionen in der Stationären Erziehungshilfe (2007)" von Günder dar. Er kommt zu dem Schluss, dass Aggression innerhalb der stationären Kinder- und Jugendhilfe ein omnipräsentes Thema ist. Aus dieser Untersuchung geht folgendes hervor: 71 Prozent Prozent der 367 befragten Fachkräfte bestätigen, dass das aggressive Verhalten (verbal, körperlich, autoaggressiv) der Klient:innen zugenommen hat.

Sowohl Lammers als auch Günder differenzieren in Bezug auf die Formen der Gewalt und der Aggression.

Folgt man Günder, so kommen die Klient:innen häufig aus schwierigen bzw. belasteten Lebensverhältnissen: sozioökonomisch benachteiligte Schichten, geringer Bildungsgrad, Suchtproblematik, Gewalterfahrungen usw. In diesen Fällen kann ambulante Hilfe nicht mehr die nötige Unterstützung bieten.

Auch andere Untersuchungen weisen darauf hin, dass bestimme Lebensverhältnisse vermehrt zu einer Heimunterbringung der Kinder führen kann. 2016 BGW Forschung (Deutschland), Datenbericht 2018 – 182.889 Maßnahmen gezählt, Gründe für die Unterbringung: 20 Prozent Prozent Unterversorgtheit, 16 Prozent Einschränkung der Erziehungskompetenz, 11 Prozent Kindeswohlgefährdung (vgl. BGW 2018, S.27). Das statistische Bundesamt in Deutschland nimmt folgende Gründe für eine Heimunterbringung (2014): Einschränkung in der Erziehungskompetenz 17 Prozent, Gefährdung des Kindeswohls 15 Prozent, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten 13 Prozent, Entwicklungsauffälligkeiten 7 Prozent.

Entsprechend der Forschungsergebnisse können spezifische Lebensverhältnisse zu einer stationären Unterbringung der Kinder führen. Diese Vorerfahrung kann genauso gewalttätige Verhaltensweisen begünstigen.

Kontextbeschreibung

Die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Wohngemeinschaften / betreutes Wohnen) in Kärntenstellen den Fokus meines Interessensfelds dar. Mein geografischer Schwerpunkt lässt sich mit meinem Wohn- und Arbeitsort begründen. Durch meine Tätigkeit habe ich ein großflächiges Netzwerk, das mir einen direkten Zugang zum Forschungsfeld ermöglicht.

Die von mir untersuchten stationären Einrichtungen sind im Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG, 3. Abschnitt, Sozialpädagogische Einrichtungen, § 36Paragraph 36, Sozialpädagogische Einrichtungen) wie folgt definiert : "… Sozialpädagogische Einrichtungen sind Einrichtungen im Rahmen der vollen Erziehung, die die vorübergehende oder längerfristige Herausnahme eines Kindes oder Jugendlichen aus der Familie oder dem bisherigen Wohnumfeld bewirken."

"… Sozialpädagogische Einrichtungen sind Einrichtungen im Rahmen der vollen Erziehung, die die vorübergehende oder längerfristige Herausnahme eines Kindes oder Jugendlichen aus der Familie oder dem bisherigen Wohnumfeld bewirken." (K-KJHG, 3. Abschnitt,Sozialpädagogische Einrichtungen, § 36 Sozialpädagogische Einrichtungen [3])

Die Einrichtungen sind sowohl im urbanen als auch im ländlichen Umfeld angesiedelt. Demzufolge zeigt die Auswahl an Einrichtungen ein homogenes Bild bzw. die Einrichtungen sind von den Rahmenbedingungen her miteinander vergleichbar. Die Sozialarbeiter:innen, die sich zum Interview bereit erklärten, sind unterschiedlichen Alters, Herkunft, Geschlecht und zeigen eher ein diverses, heterogenes Bild.

Erkenntnisgewinn

Im Zuge meiner zahlreichen Besichtigungen von stationären Einrichtungen stellte sich heraus, dass Gewalt gegenüber pädagogischen Fachkräften im überwiegenden Teil stationärer Einrichtung vorkommt. Hierfür liefern die Aussagen der Mitarbeiter:innen eine multiperspektivische Beweisgrundlage. Diese umfassen ein breites Spektrum sowie verschiedene Dimensionen an Gewaltvorfällen.

Trotz der unterschiedlichen Bewertungs- und Wahrnehmungsmuster der Mitarbeiter:innen wird das Phänomen weder negiert noch dessen Vorhandensein existenziell relativiert. Eher wird die Gewalt gegenüber pädagogischen Fachkräften als ein abträglicher, jedoch elementarer Bestandteil der Berufspraxis angesehen.

Diese Art Selbstverständlichkeit dem Phänomen gegenüber wird von den Mitarbeiter:innen durch die Wortwahl bzw. die atmosphärischen Beschreibungen von Situationen verdeutlicht. Dies deutet auch darauf hin, dass sich die pädagogischen Fachkräfte in den von mir besichtigten Einrichtungen überfordert und teilweise psychisch stark belastet fühlen. Einerseits gibt es eine gefühlte Belastung, die sich sowohl mit der psychischen Beschaffenheit der Einzelnen als auch mit den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz begründen lassen, andererseits gibt es eine real-kausale Ursächlichkeit, die zwischen der gefühlten Belastung und dem institutionell gestalteten und praktizierten Umgang mit dem Phänomen besteht. Letztere wird von den päd. Fachkräften als die zu Grunde liegende Ursache für den unbefriedigenden sowie unzureichenden Umgang mit Gewalt festgemacht. Des Weiteren wird eine psychische Belastung bzw. Überforderung von Seiten der Fachkräfte nicht nur als eine die Gesundheit gefährdende Gefahrenquelle angesehen, sondern es wird diese als ein allgemeines Sicherheitsrisiko für die gesamte Einrichtung verstanden.

Quellen und Literatur

 Monographien

  • (vgl. Heitmeyer / Schröttle 2006, S.15)
  • (vgl. Fent 2000, S.12).
  • (vgl. Fent 2000, S.17-18).
  • (vgl. Günder 2015, S.45).

Weiterführende Informationen